Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Diese darf ich Ihnen anhand der mir zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt beantworten:
Vorab erlaube ich mir den allgemeinen Hinweis darauf, dass die Geschäftsverbindung zu Ebay gemäß § 4 Nr. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ebay jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden kann.
§ 4 Nr. 2 der Ebay-AGB regelt, unter welchen Voraussetzungen eine endgültige Sperrung möglich ist. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das Ex-eBay-Mitglied ein anderes eBay-Mitglied in erheblichem Maße geschädigt hat. Dies hat Ihnen eBay im Fall Ihres privaten Accounts wohl unterstellt.
§ 4 Nr. 3 der AGB bestimmt, dass das Ex-Mitglied die eBay-Webseite auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen kann. Dies hat zur Folge, dass alle Mitgliedskonten gesperrt werden. Dies beinhaltet auch Ihren gewerblichen eBay Account.
Ist die Sperrung unberechtigt oder, wie in Ihrem Fall, gar existenzbedrohend, besteht die Möglichkeit, eine Aufhebung der Sperrung mittels einer einstweiligen Verfügung zu erreichen.
Im Hinblick auf die Aussage von eBay, sie hätten versucht sich erneut anzumelden, sollten Sie direkt mit eBay (per Post) in Kontakt treten und darauf hinweisen, daß ein solcher Versuch nachweislich nie stattgefunden hat. Ferner sollten Sie auf die existenzielle Bedeutung des gewerblichen Accounts für Sie hinweisen. Letztlich bietet es sich im Hinblick auf Ihren privaten Account an, eBay auf die Zusage hinzuweisen, den Account nach erfolgter Rückerstattung der durch eBay geleisteten Zahlung wieder freizuschalten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.
Für Nachfragen stehe ich selbstverständlich mittels der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Hauke Flamming
Rechtsanwalt
Vielen Dank für ihre Antwort, ich habe dies befolgt wie sie es mir geschildert haben. Ich habe Nachweislich per Einschreiben den Fall an Ebay geschildert leider ist bis zum Heutigen datum nichts von Ebay aus geschehen. Auf nachfragen bei Ebay, kam eine Standart Mail mit der meldung ihrer Unterlagen wurden an die zuständige Abteilung übermittelt bitte haben sie noch ein wenig geduld. Aber das ist schon über 3 Monate her das die mein Schreiben erhalten haben, ich habe 2-Mal per Einschreiben Ebay darum gebeten den fall nochmals zu Prüfen und mein Account freizuschalten, das ist nie von den aus geschehen. Ich bekomme nur antworten das ich warten soll, kein Datum überhaupt nichts, Wie kann ich eine Einstweilige verfügung beantragen? bitte Antworten sie mir wie ich nun weiter vorgehen muß, kann nicht noch länger warten, werde sonst insolvenz anmelden müssen und das will ich verhindern. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, alles nachweislich an Ebay versand und diese leute kümmern sich einfach nicht drumm stat dessen bekomme ich entweder eine Automatisch generierte Antwort mit warten, oder ich bekomme überhaupt keine Antwort.
Was genau muß ich jetzt unternehmen? Soll ich mein Anwalt einschalten? und wie läuft es dann weiter ab, ich bitte um eine Antwort ihrerseits.
Hochachtungsvoll
D.A
Sehr geehrter Fragsteller,
zunächst einmal darf ich meine Verwunderung darüber ausdrücken, dass Sie nach nunmehr 3 Monaten mit einer Nachfrage an mich herantreten. Diese Funktion hat regelmäßig lediglich den Zweck, etwaige Unklarheiten in der anwaltlichen Antwort zu beseitigen.
Ihre Frage bezieht sich auch nur in Teilen auf den seinerzeitigen Sachverhalt.
Sofern Sie den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung stellen möchten, so ziehen Sie bitte einen örtlichen Kollegen zu Rate. Auf Grund der geänderten Umstände und der zwischenzeitlich vorliegendern erheblichen Menge an Korrespondez ist eine seriöse Einschätzung der Erfolgsaussichten von hieraus nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Hauke Flamming
Rechtsanwalt