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EU Führerschein bei Ersterteilung

12. Oktober 2015 19:54 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marc N. Wandt

Guten Tag,

Obwohl ich noch nie im Besitz einer Deutschen Fahrerlaubnis war, wurde nach einem Verstoß gegen das BtmG im Alter von 18 Jahren nun, (ich bin 22), eine MPU angeordnet. Dies geschah nach stellen des Antrages auf Ersterteilung beim Straßenverkehrsamt durch die Fahrschule. Der Verstoß gegen das BtmG im Jahre 2012 fand übrigens ohne jegliche Beteiligung am Straßenverkehr statt.

Da ich für meine im Juni startende Ausbildung dringend einen Führerschein benötige, habe ich in Erwägung gezogen, eines der vielzähligen Angebote für EU Führerscheine wahrzunehmen und die Fahrerlaubnis in einem Osteuropäischen Land zu erwerben.

Mir ist bewusst, dass die Auslegung des geltenden Rechts für diesen Sachverhalt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, allerdings ging es in den mir bekannten Fällen immer um Personen, die bereits in der Vergangenheit eine Fahrerlaubnis besessen hatten.

Meine Frage ist nun: Macht es Sinn im Europäischen Ausland eine Fahrerlaubnis zu erwerben, oder ist damit zu rechnen, dass diese mir bei der ersten Verkehrskontrolle durch den Beamten entzogen wird? Falls letzteres zu erwarten ist, wie stehen die Chancen, durchzusetzen, dass ich diesen EU Führerschein doch behalten / zurückbekommen kann.

Grundsätzlich bin ich zur MPU bereit, jedoch wird eine 12 Monatige Abstinenz gefordert, welche mit meinem Ausbildungsstart kollidiert.

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, wie folgt.

Grundsätzlich erscheint in Ihrem Fall der Erwerb eines Führerscheins im EU-Ausland durchaus möglich. Vorangeschickt, angesichts der diffizilen Rechtslage kann nicht garantiert werden, dass Sie im Falle einer Fahrzeugkontrolle keine Probleme haben werden. Die Erfahrung meines Büros, in dem eine Vielzahl solcher Fälle bearbeitet werden spricht jedoch dafür, dass im Falle eines sicheren Wohnsitzes im Ausstellerstaat, solche Verfahren gut zur Einstellung zu bringen sind. Ich rege grundsätzlich den Abschluss einer guten Verkehrsrechtsschutzversicherung an.

Der EuGH hat wiederholt festgestellt, dass EU-Führerscheine, unabhängig von der Vorgeschichte des Erwerbers, anzuerkennen sind, wenn keine unbestreitbaren Informationen aus dem Ausstellerstaat oder dem Führerschein selbst einen Wohnsitzverstoß belegen. Vor diesem Hintergrund sollten Sie auf die Seriosität des Vermittlers wert legen. Gerne kann ich Ihnen einige Kontakte nennen, wenn Sie mich per Mail kontaktieren. Sie sollten jedoch Polen wählen, da die Erteilung in der Tschechischen Republik derzeit bisweilen problematisch ist.

Insgesamt ist der Weg ins EU-Ausland, einen sicheren Wohnsitz dort vorausgesetzt, immer noch ein gangbarer Weg.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

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