Sehr geehrter Fragesteller,
es ist im SGB II für eine Anrechnung auf den Alg 2-Anspruch von Bedeutung, ob es sich um Vermögen oder Einkommen handelt.
Bei - Vermögen - spielt der sog. Grundfreibetrag eine Rolle. Dagegen richtet sich beim - Einkommen - eine etwaige Anrechnung danach, um welche Art von Einkommen es sich handelt.
Bevor also überhaupt berechnet werden kann, wie hoch Ihre - ich nehme nun an - Einkünfte waren, muss die Frage geklärt werden, um welche Art von Einkünften es sich handelte. Für Einkommen aus unselbstständiger Arbeit etwa spielt der Grundfreibetrag keine Rolle.
Bitte teilen Sie daher bitte mit, um eine verbindliche Auskunft geben zu können, ob die 2.500,00 Euro auf ein Sparbuch (z.B.) gezahlt wurden oder ob sie ausgegeben wurden und um was für weitere "Barmittel", und in welcher Höhe, es sich in den Monaten November bis Januar handelte.
Nur so kann eine sichere Einschätzung der Rechtslage gemacht werden. Sie können mir die Daten auch gerne vertraulich als E-Mail senden. Nochmals betone ich, dass Sie keine Tatsachen - auch wenn es Ihnen unangenehm sein sollte - weglassen sollten, da dies Auswirkungen auf die Einschätzung der Rechtslage haben kann.
Bitte teilen Sie auch mit, warum Sie die Einnahmen nicht dem Jobcenter gemeldet haben. Manche Jobcenter leiten Fälle in denen Einkommen nicht gemeldet wurde generell an die Staatsanwaltschaft weiter. Für eine Strafbarkeit kommt es darauf an, ob Vorsatz bezüglich eines "Sozialleistungsbetrugs" vorlag.
Nach Ihren Angaben kann ich Ihnen verbindlich antworten.
Mit freundlichen Grüßen
U. Gehrke
Rechtsanwältin
Eigentlich reicht auch die Mitteilung, um was für Geld es sich in den Monaten November bis Januar handelte.
Handelt es sich um Einkünfte und sind diese auf die SGB II-Leistungen anrechenbar, so ist die entsprechende Überzahlung für den jeweiligen Monat zurückzuzahlen.
Bei den 2.500,00 Euro lässt sich gut vertreten, dass es sich um Vermögen handelt, weil das Geld quasi schon vor der Antragstellung vorhanden war. Sie haben nur einen zu hohen Betrag an den Freund für den Umzug von Spanien nach Deutschland gezahlt, der den überzahlten Betrag später wieder zurückgezahlt hat. Das Geld war normativ also schon vor Antragstellung vorhanden.
Damit ist es Vermögen und es fällt unter den Grundfreibetrag.