Sehr geehrter Fragesteller,
es ist im SGB II für eine Anrechnung auf den Alg 2-Anspruch von Bedeutung, ob es sich um Vermögen oder Einkommen handelt.
Bei - Vermögen - spielt der sog. Grundfreibetrag eine Rolle. Dagegen richtet sich beim - Einkommen - eine etwaige Anrechnung danach, um welche Art von Einkommen es sich handelt.
Bevor also überhaupt berechnet werden kann, wie hoch Ihre - ich nehme nun an - Einkünfte waren, muss die Frage geklärt werden, um welche Art von Einkünften es sich handelte. Für Einkommen aus unselbstständiger Arbeit etwa spielt der Grundfreibetrag keine Rolle.
Bitte teilen Sie daher bitte mit, um eine verbindliche Auskunft geben zu können, ob die 2.500,00 Euro auf ein Sparbuch (z.B.) gezahlt wurden oder ob sie ausgegeben wurden und um was für weitere "Barmittel", und in welcher Höhe, es sich in den Monaten November bis Januar handelte.
Nur so kann eine sichere Einschätzung der Rechtslage gemacht werden. Sie können mir die Daten auch gerne vertraulich als E-Mail senden. Nochmals betone ich, dass Sie keine Tatsachen - auch wenn es Ihnen unangenehm sein sollte - weglassen sollten, da dies Auswirkungen auf die Einschätzung der Rechtslage haben kann.
Bitte teilen Sie auch mit, warum Sie die Einnahmen nicht dem Jobcenter gemeldet haben. Manche Jobcenter leiten Fälle in denen Einkommen nicht gemeldet wurde generell an die Staatsanwaltschaft weiter. Für eine Strafbarkeit kommt es darauf an, ob Vorsatz bezüglich eines "Sozialleistungsbetrugs" vorlag.
Nach Ihren Angaben kann ich Ihnen verbindlich antworten.
Mit freundlichen Grüßen
U. Gehrke
Rechtsanwältin