Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Irre ich und muss die Zahlung ausführen?"
Nein, Sie irren sich nicht, sondern sehen das völlig richtig.
Solange Erben vorhanden sind, hat sich das Jobcenter vorrangig aus den von Ihnen erwähnten Gründen an diese zu halten.
Dieses Prinzip nennt sich "Vorrang der Leistungskondiktion".
Daher sollten Sie die Zahlung zurück halten, da Sie ja schon bereits auf mögliche Erben verwiesen haben.
Zudem steht Ihnen das Geld selbst ja auch dem Grunde nach zu, da der Tod ja nicht umgehend das Mietverhältnis beendet.
Frage 2:
"Da die Jahre 2021 und 2022 noch nicht abgerechnet werden und eine nicht unerhebliche Nachzahlung zu erwarten ist, welche mir dann mit hoher wahrscheinlichkeit auch nicht mehr ausgeglichen wird, ist dann eventuell ein Kompromiss möglich?"
Das ist nicht anzunehmen, da diese Kostellation in Ihre Risikosphäre fällt. Sie werden sich dann, wenn die Nachzahlungen feststehen, ebenso an die Erben wenden müssen.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -
Antwort
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