Sehr geehrter Ratsuchender,
in den letzten Jahren hat das Bundessozialgericht mehrfach zu der Frage der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft zu Gunsten der Leistungsempfänger entschieden.
Die von mir genannten Entscheidungen befasssen sich genau mir der auch hier zu entscheidenden Frage der Angemessenheit der Kosten.
BSG Urteil vom 03.09.2020, Az.: B 14 AS 37/19
BSG Urteil vom 03.09.2020, Az.: B 14 AS 40/19
BSG Urteil vom 17.09.2020, Az.: B 14 AS 11/20
Die Urteile beziehen sich zwar örtlich auf bestimmte Städte, aber die Grundlagen können als Argumentation herangezogen werden.
Ungeachtet dessen rate ich Ihnen dringend dazu, vor Ort (dem angedachten neuen Wohnort) einen Anwalt zu beauftragen und zwar bereits im Widerspuchsverfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: http://WWW.RECHTSANWALT-BOHLE.DE
E-Mail:
Guten Tag,
gibt es hier auch aktuelle Urteile die vielleicht hilfreichend sein können für den Kollegen vor Ort? ;-)
Wie würden Sie den Fall oberflächlich betrachtet bewerten ?
Liebe Grüsse und danke für ihre Zeit.
Sehr geehrter Ratsuchender,
weitere Urteile wird sicher der Kollege vor Ort ermitteln können; insbesondere auch solche des zuständigen Sozialgerichts.
Oberflächllich betrachtet würde ich es nicht unversucht lassen. Gerade die Kosten der Unterkunft bieten immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle