Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Leider ist nicht ganz klar, welchen „Antrag“ Sie gestellt haben.
Ging es um eine Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG
, so ist der Arbeitsvertrag durch den fehlenden Widerspruch des Arbeitgebers zu Stande gekommen, und zwar zu dem von Ihnen gewünschten Beginn. Eines neuen Vertrages bedurfte es dann gar nicht.
Das Arbeitsverhältnis hat dann weiter Fortbestanden, auch ohne Ihre Unterschrift mit 30 Std./Woche.
Insoweit hätten Sie in dieser Konstellation weiterhin die Rechte aus der Elternzeit.
Im Übrigen könnte man sogar annehmen, dass – sofern überhaupt nötig – der neue Vertrag dadurch zu Stande kam, dass er offensichtlich umgesetzt wurde.
Die Einwendungen des Arbeitgebers sind nach Ihrer Schilderung also nicht nachvollziehbar.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
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