Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn jemand beahuptet, dass ein Einschreiben nicht angekommen sei, so genügt es aus, wenn der Beleg der Post vorgelegt wird, dass der Einwurf in den Briefkasten erfolgt ist.
Wenn die Gegenseite dieses weiterhin bestreiten sollte, genügt ein einfaches Bestreiten nicht mehr aus, sondern es müsste der Beweis erbracht werden, dass an diesem Tag der Brief nicht in den Briefkasten gelangt ist. Diese Beweisführung wird aber meist nicht gelingen, da keine Zeugen vorhanden sein dürften, die den Briefkasten 24 Stunden lang lückenlos "bewacht" haben.
Zwar könnten Sie, auch wenn Sie nicht dazu verplfichtet sind, versuchen mit dem Zusteller in Kontakt zu treten, jedoch ist bereits durch die Unterschrift belegt, dass er den Brief dort eingeworfen hat. Mehr werden Sie über diesen weg der Post auch nicht herausfinden können.
In einem gerichtlichen Verfahren würde dann der betreffende zustellende Postbote gehört und wenn dieser aussagt, den Brief eingeworfen zu haben bzw. nur seine Unterschrift abgibt, wenn er dies getan hat, dann ist der Beweis des Zugangs voll erbracht.
Die Unterschrift und der Name des Zustellers reicht also rechtlich gesehen völlig aus, um den Zugang des Briefes zu beweisen.
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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