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Doppel-/Überzahlung durch Kunden

26. Oktober 2004 13:32 |
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Generelle Themen


Betreibe ein Versandhandelsgeschäft, dabei kommt gelegentlich folgendes vor: Kunde bezhalt eine bereits per Kreditkarte oder Bankeinzug beglichene Rechnung noch einmal. Oder es wird versehentlich mal zu viel überwiesen.
In der Regel (außer bei kleineren Beträgen) machen wir den Kunden drauf aufmerksam und fragen an, auf welches Konto wir die Überzahlung zurücküberweisen sollen.
Wir erhalten jedoch nicht immer eine Antwort, und bei Kleinbeträgen (kommt häufig vor) machen wir uns natürlich nicht jedesmal die Arbeit, dem Kunden das Geld hinterherzutragen, denn es ist oft ein hoher zeitlicher Aufwand.
Ist es zulässig, nach Ablauf einer gewissen Zeit - wenn keine Reaktion vom Kunden kommt - solche Beträge als außerordentlichen Ertrag zu vereinnahmen? Oder kann man möglicherweise strafrechtlich belangt werden (Betrug)? Auch wenn es doch eigentlich Verschulden des Kunden ist, wenn er doppelt bzw. zuviel bezahlt?

Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie tun gut daran, den Kunden jedesmal zu informieren, wenn versehentlich eine Doppelzahlung erfplgt ist.

Der Kunde kann sein Geld jederzeit zurückverlangen, jedenfalls innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von zwei Jahren. Danach jedoch nicht mehr. So können Sie den Betrag allenfalls nach dieser Zeit entsprechend verbuchen.

In strafrechtlicher Hinsicht können Sie sich bei bemerkter, aber nicht mitgeteilter Überzahlung bzw. Doppelzahlung wegen Unterschlagung strafbar machen. Die Strafvorschrift greigt unabhängig davon ein, daß der Kunde die Verantwortung für die Überzahlung trägt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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