Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Direct2Solutions

19. Juli 2012 13:53 |
Preis: 75€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Die Firma hat ein Inkassounternehmen beauftragt bei mir 150,00€ einzutreiben für ein angebliches Abo/Vertragsabschluss auf einer Internetplattform von Dennen (loomin.de). Ich habe diese Seite besucht bin mir aber über einen Abschluss jeglicher Vertraglicher Art nicht bewusst!!! Was kann ich tun und was soll ich machen??!!

19. Juli 2012 | 14:55

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,


ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf. Bitte beachten Sie aber, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Das ratsame weitere Vorgehen wird davon abhängen, ob ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter der Webseite geschlossen wurde. Nach der Rechtsprechung setzt dies voraus, dass Sie bei Vertragsschluss klar und deutlich über die Kostenpflichtigkeit der Leistung aufgeklärt wurden - dieser Hinweis darf nicht an versteckter Stelle erfolgen, sondern muss bei Vertragsschluss deutlich erkenbar gewesen sein.

Den Vertragsschluss müsste der Anbieter, wenn er seine Forderung gerichtlich geltend macht, beweisen.

Wenn Sie sich sicher sind, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben und auch nicht über entstehende Kosten informiert worden zu sein, sollten Sie die Inkassofirma anschreiben und die Forderung ausdrücklich bestreiten. Zudem sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie zu keiner Zeit über entstehende Kosten informiert wurden und ein kostenpflichtiger Vertrag nicht abgeschlossen wurde. Hilfsweise sollten Sie zusätzlich den behaupteten Vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten und äußerst hilfsweise den Widerruf erklären.

Sie gehen dann natürlich das Risiko ein, dass der Anbieter vor Gericht zieht und dort vorträgt, dass Sie über Kosten informiert wurden und einen Vertrag mit ihm abgeschlossen haben, der Sie nun zur Zahlung der Kosten verpflichtet - dies müsste er dann aber nachweisen. Ob ihm der Nachweis gelingt, kann ich nicht abschätzen, da ich nicht weiß, was Ihnen bei Ihrem Besuch auf der Seite angeboten wurde und welche Angaben Sie gemacht haben.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen weitergehende Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER