Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Hier liegt naturgemäß nicht der gesamte Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vor. Unter dem Vorbehalt, dass in dem Nutzungsvertrag keine gegenteiligen Vereinbarungen enthalten sind, gehe ich davon aus, dass Ihre Ehefrau den Dienstwagen für ihren Weg zur Arbeit nutzen darf, während sie Ihr eigenes Privatfahrzeug verwenden.
Der Nutzungsvertrag enthält die Vereinbarung der privaten Nutzung auch durch den Ehepartner. Dies bedeutet, dass Ihre Ehefrau das Fahrzeug nutzen kann.
Das Bereitstellen eines Dienstwagens zu privaten Zwecken hat Vergütungscharakter. Dies ist bereits daran zu erkennen, dass Ihnen die private Nutzung steuerlich zur Last fällt. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen also die private Nutzung einräumt, dann ist dies im Ergebnis wie eine zusätzliche Entlohnung zu betrachten.
Aus diesem Grund ist es auch Ihre Angelegenheit, wie Sie die private Nutzung auagestalten. Vorsicht ist allerdings bei der Frage nach den Tankkosten geboten. Hier sollten Sie die Nutzungsvereinbarung nocheinmal daraufhin überprüfen, ob ein Passus zur Nutzung der Tankkarte bei Privatnutzung (durch den Ehepartner) enthalten ist. Hier sichern sich die Arbeitgeber oftmals ab, da sie naturgemäß nicht für Tankkosten bei hoher Privatnutzung aufkommen wollen. Auch sollten Sie prüfen, ob die Vereinbarung sonstige Einschränkungen der privaten Nutzung (durch den Ehepartner) vorsieht.
Sollte dem nicht so sein, halte ich die von Ihnen gewünschte Vorgehensweise für unproblematisch.
Im übrigen handelt es sich ja auch bei Ihren Fahrten zur Arbeitsstelle um Privatfahrten, so dass Sie nicht verpflichtet sind, für diese Fahrten den Dienstwagen zu verwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage in Ihrem Sinne beantwortet zu haben und wünsche Ihnen Alles Gute in dieser Angelegenheit.
Abschließend weise ich Sie darauf hin, dass im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Einschätzung des Sachverhalts, basierend auf Ihren Angaben, möglich ist. Sofern hier relevante Angaben hinzugefügt oder weggelassen worden sind, kann die rechtliche Einschätzung auch völlig anders aussehen. Den Gang zu einem Berufskollegen vor Ort kann und will diese Plattform nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
www.zimmlinghaus.de
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
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Guten Tag Herr Zimmlinghaus,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Folgende Nachfrage zu den Tankkosten: Der Vertrag lautet "Die Kosten für Betankungen, Kleinteile und Wagenwäsche sind bereits in der Leasingkalkulation abgedeckt. Es werden mit Übernahme des Fahrzeugs entsprechende Tankkarten ausgehändigt."
Ich wäre der einzige, der die Tankkarte auch nutzt und das Auto tankt. Sollte meiner Frau ausnahmsweise der Sprit bei der Nutzung des Wagens knapp werden, würde sie auf unsere eigenen Kosten tanken.
Gilt damit Ihre Bewertung "gehe ich davon aus, dass Ihre Ehefrau den Dienstwagen für ihren Weg zur Arbeit nutzen darf" weiterhin?
Noch einmal vielen Dank und Grüße.
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Ja, dies ändert an meiner Einschätzung nichts.
Ich hoffe, Ihre Unklarheit beseitigt zu haben und wünsche Ihnen Alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt