Sehr geehrter Ratsuchender,
sicherlich können Sie alleine das Abo kündigen. Die Auskunft der Zeitung ist falsch.
Sie sind Vertragspartner und Sie allein haben dann das Recht zur Kündigung. Daher ist die Verlängerung falsch und ihr sollte widersprochen werden. Auch sollte der Geldeinzug gestoppt werden.
Die Rechtsberatungskosten müssen Sie als Auftraggeber zahlen.
Einen Regressansprüch auf Erstattung hätten Sie allenfalls, wenn Sie zuvor die Zeitung ordnungsgemäß in Verzug gesetzt hätten. Dafür gibt Ihre Schilderung aber nichts her.
Erklären Sie, dass Ihre Kündigung wirksam ist, der Fortsetzung widersprochen wird und Sie den Geldeinzug stoppen bzw. Rückzahlung fordern werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle