Gerne zu Ihrem Fall, für den ich großes Verständnis habe.
Dennoch muss man wissen, dass der Hund rechtlich eine Sache ist , die auch so behandelt wird.
Lesen Sie gerne dazu meinen Ratgeber, dem man im Prinzip die Antwort auf Ihre Frage schon entnehmen kann: https://www.123recht.de/article.asp?a=156383.
Konkret zu Ihrer Frage:
"Meine Frage ist, ob ich jetzt nach über einem Jahr noch Chancen auf mein Hunderl habe, mit einer Strafanzeige?!"
Antwort: Nach § 985 BGB
haben Sie gegenüber dem nicht berechtigten Besitzer des Hundes stets einen Herausgabeanspruch.
Das Problem haben Sie aber eigentlich intuitiv schon erkannt, dass mangels Registrierung/Chip etc. es hier Schwierigkeiten geben könnte, da Sie in der sog. Beweislast bezüglich des Eigentums sind.
Das Tierheim wäre wiederum in der Pflicht, den Gegenbeweis zu führen oder zumindest das Recht zum Besitz nachzuweisen. Insofern dürfen Sie das "Gutachten des Tierarztes" durchaus anzweifeln, was zielführend nur durch Herausgabe des Gutachtens bzw. Akteneinsicht in die Unterlagen des Tierheims möglich wäre.
Hier könnte dann in der Tat ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft hilfreich sein, wenn Sie guten Gewissens - also nicht leichtfertig - einen zureichenden Anfangsverdacht auf eine Unterschlagung (der "Sache Hund", s.o.) der Staatsanwaltschaft unterbreiten können, "mit der Bitte um strafrechtliche Würdigung des Sachverhalts.
Eine solche Anzeige gegen "Unbekannt" nebst "Strafantrag unter allen rechtlichen Gesichtspunkten" können Sie kosten-neutral schriftlich oder mündlich bei jeder Polizeidienststelle oder auch direkt an die für Ihren Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft stellen.
Die Ermittlungsbehörden verfügen durchaus über gezieltere Möglichkeiten zur Klärung der Eigentumsverhältnisse, die dann später in einem ggf. erforderlichen Zivilverfahren auf Herausgabe Ihres Eigentums direkt von Ihnen verwertet werden können. Sofern sich das Tierheim durch das Ermittlungsverfahren nicht bereits vorher einsichtig zeigt.
Bis dahin können Sie dem Tierheim vorsorglich rechtliche Schritte ankündigen (schriftlich per Einschreiben!), wenn man dort von der "Vermittlung" Ihres Tieres bis zu endgültigen Klärung durch Ihrerseits eingeleitete Maßnahmen nicht Abstand nehmen möchte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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