Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Zunächst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch eine Kollegin/ Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen erhaltenen Angaben und dem eingesetzten Betrag wie folgt:
Grundsätzlich rate ich jedem Beschuldigten davon ab, zu einer polizeilichen Vernehmung zu gehen und eine Einlassung ohne vorherige Akteneinsicht abzugeben.
Der Beschuldigte ist weder verpflichtet sich zu äußern, noch zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen.
Denn der Beschuldigte könnte die Angelegenheit durch seine Äußerung nur weiter verschlimmern.
Deshalb ist es in der Regel sinnvoller einen Anwalt zu beauftragen und erst einmal Akteneinsicht zu nehmen.
Soll eine Einlassung abgegeben werden, wird diese meistens schriftlich über den Anwalt erfolgen.
Nach Ihrer Schilderung haben Sie mit dem angeblichen Diebstahl nichts im Geringsten zu tun!
Eine andere Person hat sich für Sie ausgegeben.
Sie geben an, dass Sie nachweisen können, dass Sie an diesem Tag nicht bei der Anzeigerin in der Wohnung gewesen sein können.
Zum einen waren Sie auf der Arbeit, zu Hause bzw. unterwegs zu einer Kur.
Für all Ihre Behauptungen gibt es Zeugen, die auch dies bestätigen können.
Im Grunde würde ich Ihnen raten, einen Anwalt aufzusuchen, der für Sie den Termin bei der Polizei absagt und Akteneinsicht beantragt.
Nach erfolgter Akteneinsicht sollte dann eine Einlassung erfolgen und alle Beweismittel benannt werden, d.h. Ihre Kollegen und Freundin als Zeugen, die Zeiterfassung etc.
Allerdings geben Sie an, dass Sie kein Geld für einen Anwalt haben.
Meines Erachtens sollten Sie nicht die Sache auf sich beruhen lassen.
Falls Sie tatsächlich kein Geld für einen Anwalt aufbringen können, sollten Sie bei der Polizei eine Aussage machen.
Im Ergebnis rate ich Ihnen daher bei einem Anwalt vorzusprechen und ihm den Sachverhalt schildern.
Vielleicht ist der Anwalt bereit Sie in der Angelegenheit zu vertreten und vereinbart mit Ihnen eine Ratenzahlung.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten und Ihnen eine erste rechtliche Orientierung bieten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Stiller
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Tanja Stiller
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