Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Danke für den ausführlichen Bericht.
Natürlich muss sie die Unterlagen so schnell wie möglich zuschicken, damit die Operation eingeleitet werden kann. Aber das hat sie nach eigener Aussage bereits getan.
Da deutlich geworden ist, dass die Fronten verhärtet sind, wäre es wohl am besten, wenn ein Anwalt die Unterlagen anfordert.
Gerne kann ich Ihnen dafür unter Anrechnung dieser Gebühr ein Festpreisangebot machen.
Schreiben Sie mich dazu auf meiner E-mail Adresse an, wenn Sie Interesse haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:
Sehr geehrter Herr RA . Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich mir momentan keinen Anwalt leisten. Mich hat diese Antwort ja schon 60 € gekostet und jetzt weiss ich genauso viel wie vorher...Ich weiss, dass die Ärztin mir die Unterlagen zusenden mus(!!!) Aber sie hat es eben nicht. Jeder Tag zählt!! Ich darf k e i n e Zeit verlieren!! Ich muss u m g e h e n d ins KKH und u m g e he n d operiert werden...da kann ich jetz nicht wochenlang auf meine Unterlagen warten, die ein Anwalt für mich anfordert, verstehen Sie. Ich wollte eigentlich wissen, was ich jetzt am allerschnellsten und am allerbesten tuen kann, damit ich sofort an den Arztbericht komme und an die ÜW. ins KKH....?!!
Ich werde morgen direkt zu meiner Hausärztin gehen und dann in die Klinik fahren und dort den Arzt bitten, dass er diese Sachen einholt für mich. Man kann sich - glaube ich, auch selbst einweisen ins KKH - bei der Ambulanz...??? Bzw. vielleicht weiss meine Hausärztin morgen einen Rat für mich...Das hätte ich vielleicht gleich heute schon machen sollen, weil dann hätte ich mir die 60 € gespart. Aber damit jetzt nicht alles umsont war, vielleicht könnten Sie mir doch sagen, ob ich diese Ärztin verklage kann auf : Verweigerung der Hilfestellung//Schmerzensgeld, etc. etc???
Mit freundlichen Grüßen - ip546312-39
Sehr gehrte Fragestellerin,
wenn Sie mich fragen, was Sie jetzt am besten machen sollen, bleib ich bei der Antwort, dass ein anwaltliches Schreiben unter Androhung gerichtlicher Schritte am sichersten und am schnellsten zum Erfolg führen wird.
Schadensersatz oder Schmerzensgeld können Sie nur verlangen, wenn ein Schaden entstanden ist und dieser nachweislich auf eine Pflichtverletzung der Ärztin zurückzuführen ist. Dieser Nachweis ist sehr schwer zu führen.
Es bleibt also dabei, dass Sie die Herausgabe schnell durchsetzen wollen.
Wenn Sie es nun auf anderem Weg versuchen, wünsche ich Ihnen dabei alles Gute.
Beste Grüße
RA Richter