Vermieter verweigert Zustimmung zur Hundehaltung in einer Mietwohnung
| 13. Oktober 2015 17:52
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Preis:
52€
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Torsten Vogel
Zusammenfassung
Hundehaltung in der Mietwohnung?
Guten Tag, wir möchten uns einen Hund anschaffen, was leider einige Probleme aufwirft.
Ich versuche es hier so detailliert wie möglich zu schildern um eine adäquate Einschätzung/Antwort zu erhalten.
Wir sind vor ca. einem Jahr in ein Mehrfamilienhaus (EG 95qm mit eigenem Garten ca 150qm), gezogen (6 Parteien Erstbezug). Da im obersten Stockwerk eine Mieterin mit einem Hund (ca 35cm) eingezogen ist, haben wir die Klausel im Mietvertrag (werde ich gleich zitieren) so interpretiert, das der Vermieter Hundehaltung gegenüber positiv eingestellt ist. Auch die Aussagen des Hausverwalters bei der Besichtigung, „hier ist ausreichend Fläche für einen eventuellen Hund".
Im Laufe der Zeit wurden auch die anderen Wohnungen im Haus Vermietet, unter anderem wurde einem Mieter zugestanden und im Mietvertrag fixiert, das er über einen „Ferien Hund" in der Wohnung halten darf (wenn seine Kinder ihn besuchen).
Passus im Mietvertrag zur Tierhaltung:
§19 Tierhaltung
1. Das Halten von Hunden, Katzen, Kaninchen, Tauben und sonstigen Tieren, welche Störungen, Verschmutzungen oder Belästigungen anderer Mitbewohner verursachen können, ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet. Ausgenommen von diesem Verbot sind nicht störende Kleintiere z.B. Zierfische oder Ziervögel.
Eine im Einzelfall für ein bestimmtes Tier erteilte Erlaubnis kann zeitlich befristet oder bei Eintritt von Unzulänglichkeiten wiederrufen werden. Mit dem Tod oder dem Abschaffen des Tieres erlischt die Erlaubnis zur Tierhaltung. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung verursachten Schäden.
2. Aus einer anderweitigen Tierhaltung im Haus kann der Mieter keine Rechte für sich ableiten.
3. Die Fütterung freilebender Tiere auf Fensterbänken oder Balkonen ist nicht gestattet.
Nun haben wir über den Hausverwalter die Frage nach Zustimmung zur Hundehaltung an den Eigentümer stellen lassen. Wir haben die Rasse (Rhodesian Ridgeback ca. 65cm) genannt und das dieser als Welpe einziehen soll.
Der Hausverwalter, der dies als kein Problem angesehen hat und sich sicher war das er eine Positive Aussage des Eigentümers erhält, hat uns dann überrascht die Absage übermitteln müssen.
Wir haben dann nochmals mehrfach über den Hausverwalter dem Eigentümer übermitteln lassen, das die Hausbewohner im Haus und die Nachbarn in der unmittelbaren Nachbarschaft keine Einwände haben. Dies haben wir durch eine Unterschrift bestätigen lassen. Die Mieter und Nachbarn haben in einem Bemerkungsfeld die Möglichkeit gehabt Bemerkungen anzuführen, was auch von vielen genutzt wurde. Wir waren selber von dem Positiven Zuspruch überrascht.
Leider alles ohne Erfolg, er erlaubt uns keine Hundehaltung mit folgender Begründung:
Wir hatten bei der Vermietung der Wohnungen durch Herrn XYZ (Hausverwalter)ausdrücklich darauf verwiesen, dass Hundehaltung unerwünscht sei. Unsere Ablehnung beruhte nicht auf theoretischen Bedenken, sondern ist durch leidvolle, extrem negative Erfahrungen mit Hundehaltung in einem MFH begründet:
Ständige Beschwerden durch Mitbewohner an uns wegen lauten Hundegebells beim morgendlichen Ausgang, beim Ertönen einer Klingel, bei Abwesenheit der Hundehalter, Verschmutzung des Treppenhauses an Wänden, Böden und Türen , z.T. verursacht beim Schütteln des nassen Fells, Blutflecken an Wänden, Kratzspuren an Türen u.v.m.
Unsererseits war eine Vermittlung unter den streitenden Parteien nicht möglich. Insbesondere die Störung des Hausfriedens unter den Mitbewohnern sowie die Unmöglichkeit unserer-seits, die Situation klären zu können bis hin zum Rechtsstreit über die Kostenverteilung der fälligen Reparaturen haben unsere Toleranz und Geduld überfordert, so dass wir zu dem Resultat gelangt sind, dass ein größerer Hund nur in einem EFH artgerecht aufgehoben ist.
Wir bedauern sehr, dass wir leider Ihrem Wunsch nicht entsprechen können, weil wir nie wieder diesen Ärger durchleben möchten. Auch wenn es für Hundeliebhaber schwerfällt, diese Entscheidung zu respektieren, hoffen wir auf Ihr Verständnis.
In einem Persönlichen Telefonat mit dem Vermieter haben wir dann die Frage nach einem kleineren Hund gestellt und die Aussage erhalten das keiner Hundehaltung zugestimmt wird gleich welcher Größe.
Jetzt unsere Frage:
1. Darf der Vermieter die Zustimmung zur Hundehaltung in dieser Konstellation verweigern?
2. Wenn der Vermieter die Zustimmung bei der Größe diese Hundes verweigern darf, muss er dann einen kleineren (Mittelgroß) genehmigen ?
3. Sollte keine Genehmigung des Vermieters erfolgen, wie würden die Chancen bei einer Klage sein?
Vielen Dank für Ihre Zeit/Aufmerksamkeit und besonders für Ihre Antwortworten.