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Dauer und Höhe des nachehelichen Unterhalts bei eigener Erwerbstätigkeit

| 22. Februar 2006 19:00 |
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Familienrecht


Beantwortet von


23:05

ich bin seit 12/04 einvernehmlich geschieden, mein Ex-Mann hat damals ca. 53.000 € Jahresverdienst gehabt. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (14 Jahre), der bei beiden gleich wohnt. Mein Ex-Mann bekommt das Kindergeld, er ist im Öffentlichen Dienst, hat seit 06/05 eine neue Ehefrau, diese ist im dritten Monat schwanger und verdient ca. 1.500 € im Monat Brutto. Bisher haben wir uns über alles gütlich geeinigt. Ich habe nie viel verdient (1000 € brutto), er hat dafür alles für den Sohn bezahlt. Nun habe ich seit Januar 06 bei meiner Ich-AG (600 €, davon ca.400 € sozialversicherung)kein Einkommen mehr, da mein einziger Kunde pleite gegangen ist. Mein Vater hat mir einen Kredit gegeben. Wie lange und wie viel muss mein Ex-Mann mich noch unterstützen? Oder kann ich ergänzendes ALG II beantragen, bis ich neue Kunden habe?

22. Februar 2006 | 19:36

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Derzeit weiß ich nicht, ob Sie Unterhalt bekommen.

Ihr Mann muß Ihnen zunächst einen sog. Aufstockungsunterhalt zahlen. Sie sind zwar verpflichtet eine Vollzeittätigkeit zu suchen und aufzunehmen, doch muß er ihnen weiterhin den Unterhalt zahlen. Im Streitfall müssen Sie aber nachweisen, daß Sie ernsthaft eine Vollzeittätigkeit gesucht haben. 20-25 Bewerbungen pro Monat sind als Nachweis notwendig.

Sie könnten sogar dazu gezwungen werden, daß Sie diese selbständige Tätigkeit aufgeben, um eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen.

MIt freundlichen Grüßen
Klaus Wille







Rechtsanwalt Klaus Wille

Rückfrage vom Fragesteller 22. Februar 2006 | 20:09

Wieso beantworten Sie meine Frage nicht? Wie lange ist mein Ex-Mann verpflichtet mich noch nach der Ehe zu unterhalten (sein Leben lang?), wie hoch (ca.) oder habe ich bei seinem Gehalt ALG II Berechtigung? Was Sie mir hier mitteilen, wollte ich nicht wissen, da es mir bereits bekannt war.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Februar 2006 | 23:05

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst ist es nicht möglich Ihnen zu sagen, wie lange Ihr Mann Ihnen noch Unterhalt gewähren muß. Theoretisch könnte dies ein Leben lang sein. Ich gehe aber davon aus, daß Sie noch 6 - 12 Monate Unterhalt erhalten können. Sie müssen aber damit rechnen, daß Ihr Mann Sie auffordert, die Selbständigkeit aufzugeben.

Die Höhe kann Ihnen ohne genaue Kenntnis Ihre kompletten Einkommensverhältnisse auch nicht mitgeteilt werden. Gibt es z.B. noch sog. ehebdingte Schulden? Ist das Einkommen Ihres Mannes brutto oder netto? Als Angehöriger des öffentlichen Dienstes hat er meist noch eine private Krankenversicherung. Wie hoch ist diese? Erst danach kann die Höhe des Unterhaltes fesgeststellt werden.



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