Sehr geehrte Damen und Herren,
Derzeit weiß ich nicht, ob Sie Unterhalt bekommen.
Ihr Mann muß Ihnen zunächst einen sog. Aufstockungsunterhalt zahlen. Sie sind zwar verpflichtet eine Vollzeittätigkeit zu suchen und aufzunehmen, doch muß er ihnen weiterhin den Unterhalt zahlen. Im Streitfall müssen Sie aber nachweisen, daß Sie ernsthaft eine Vollzeittätigkeit gesucht haben. 20-25 Bewerbungen pro Monat sind als Nachweis notwendig.
Sie könnten sogar dazu gezwungen werden, daß Sie diese selbständige Tätigkeit aufgeben, um eine Vollzeittätigkeit aufzunehmen.
MIt freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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Rechtsanwalt Klaus Wille
Wieso beantworten Sie meine Frage nicht? Wie lange ist mein Ex-Mann verpflichtet mich noch nach der Ehe zu unterhalten (sein Leben lang?), wie hoch (ca.) oder habe ich bei seinem Gehalt ALG II Berechtigung? Was Sie mir hier mitteilen, wollte ich nicht wissen, da es mir bereits bekannt war.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst ist es nicht möglich Ihnen zu sagen, wie lange Ihr Mann Ihnen noch Unterhalt gewähren muß. Theoretisch könnte dies ein Leben lang sein. Ich gehe aber davon aus, daß Sie noch 6 - 12 Monate Unterhalt erhalten können. Sie müssen aber damit rechnen, daß Ihr Mann Sie auffordert, die Selbständigkeit aufzugeben.
Die Höhe kann Ihnen ohne genaue Kenntnis Ihre kompletten Einkommensverhältnisse auch nicht mitgeteilt werden. Gibt es z.B. noch sog. ehebdingte Schulden? Ist das Einkommen Ihres Mannes brutto oder netto? Als Angehöriger des öffentlichen Dienstes hat er meist noch eine private Krankenversicherung. Wie hoch ist diese? Erst danach kann die Höhe des Unterhaltes fesgeststellt werden.