Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Dieses Verhalten ist allerdings bedenklich und in dieser Form keinesfalls akzeptabel.
Allerdings würde ich die Handlungen nicht direkt wegen der erwähnten Datenschutzbestimmungen als problematisch einstufen.
Bei den Datenschutzbestimmungen – z.B. der DSGVO – geht es u.a. um „ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten" (Art. 2 DSGVO) und den entsprechenden Schutz.
Bei ihrem Sachverhalt handelt es sich jedoch nicht - oder nicht vordringlich - um den Schutz persönlicher Daten, sondern um die Offenlegung von Betriebsgeheimnissen.
Vielfach wird die Geheimhaltungspflicht bzw. Vertraulichkeit solcher Daten in entsprechenden (Liefer-) Verträgen festgehalten.
Allerdings sind derartige Geschäftsgeheimnisse nach ständiger Rechtsprechung auch ohne ausdrückliche vertragliche Verpflichtung aufgrund vertraglicher Nebenpflichten geheim zu halten.
Weiterhin ist hier auch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) als Rechtsgrundlage zu nennen, das ebenfalls eine rechtswidrige Nutzung bzw. Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen verbietet.
Die unterschiedlichen Rechtsbehelfe geben bei einer Verletzung bzw. einer rechtswidrigen Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen einen Unterlassungsanspruch bzgl. der zukünftigen Offenlegung gegen den Verletzer.
In diesem Fall gibt es also die Möglichkeit von dem Verletzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu fordern. Dies kann ggf. auch mit einem Auskunftsanspruch kombiniert werden, inwieweit Geschäftsgeheimnisse auch gegenüber anderen Personen oder Firmen offenbart wurden.
Bevor derartige Ansprüche gestellt werden sollte der ganze Vorgang vermutlich anwaltlich geprüft werden.
Insbesondere sind natürlich auch die Handelsbeziehungen mit dem Konzern zu bedenken, der offensichtlich auch zu ihren Kunden gehört.
Dennoch ist zu betonen, daß Sie keineswegs verpflichtet sind derartige Rechtsverletzungen ohne weitere Sanktionen hinzunehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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