Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Das ist allerdings eine sehr unerfreuliche Situation, Sie sollten sich jedoch durch derartige Attacken anderer Bewohner nicht einschüchtern lassen, sondern ggf. selbst in die Offensive gehen.
Wenn an den Beschwerden nichts dran ist, dann sollten Sie dies nachweisbar schriftlich (per Einschreiben) gegenüber der Hausverwaltung auch so darstellen und die entsprechenden Beschwerden zurückweisen.
Gleichzeitig sollten Sie die Hausverwaltung auch auffordern keine vertraulichen Daten wie z.B. E-mail Adresse etc. an andere Personen weiterzugeben.
Je nachdem welchen Inhalt die unzutreffenden Beschwerden haben kommt bei falschen Unterstellungen auch eine polizeilich Strafanzeige wegen übler Nachrede in Betracht. Da eine polizeiliche Anzeige die Situation noch verschärfen könnte sollte man dies aber wohl nur als letztes Mittel und nach eingehender Besprechung mit einem Rechtsanwalt erwägen.
Weiterhin kommt auch ein Unterlassungsanspruch gegen die anderen Bewohner wegen unzumutbarer Belästigungen in Betracht. Der Unterlassungsanspruch ergibt sich einerseits aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), daneben kommen auch noch zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Diese Belästigung kann sich z.B. aus den von Ihnen erwähnten Zetteln bzw. E-mails ergeben.
Ich würde Ihnen empfehlen die Nachweise für die erwähnten Belästigungen zu sammeln und damit zum Rechtsanwalt zu gehen.
Man könnte bei ausreichenden Nachweisen erwägen eine durch den Rechtsanwalt erstellte Abmahnung gegen die Absender zu verfassen, ungerechtfertigte Beschwerden, Zettel etc. in Zukunft zu unterlassen.
Sollten die Belästigung trotzdem weitergehen, wäre dann an die zuvor erwähnte gerichtliche Unterlassungsklage zu denken. Sie haben genauso das Recht auf ungestörte Nutzung Ihres Wohneigentums wie jeder andere Bewohner.
Jedenfalls wünsche ich Ihnen viel Erfolg in dieser Angelegenheit und trotz aller Schwierigkeiten noch ein schönes Wochenende.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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