Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Recht auf Übersendung einer Kopie Ihrer persönlichen Daten ergibt sich aus Paragraph 15 Abs 3 Dsgvo. Weitere Daten können (!) Sie in Kopie anfordern, dies kann entgeltliche sein, so Paragraph 15 Abs. 3. ABER, das Gesetz ist noch so neu, dass es bislang kein Urteil gibt, ob Sie einen Anspruch auf alle Unterlagen haben, wenn Ihnen dies verweigert wird - das Gesetz spricht ausdrücklich nur von personenbezogenen Daten, das sind Z.B. Geburtstag, Nationalität, Religion- daher kann es bei Nr. 3 schwierig werden, wenn das Rollenspiel keine personenbezogenen Daten enthielt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht