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Darf ich um Änderung meines Arbeitszeugnisses bitten?

31. Oktober 2010 13:30 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Hallo,

ich habe am Freitag mein Arbeitszeugnis erhalten. Wegen betriebsbedingten Kündigungen wurde mir zum 30.11.2010 gekündigt. Anfangs lief das Arbeitsverhältnis über eine Zeitarbeitsfirma. Bis man mich, begeistert von mir, fest einstellte. In den drei Jahren habe ich mich bis in den Maschinenbau hochgearbeitet. Dort hatte ich aber Probleme mit dem Vorarbeiter gehabt. Wodurch mir nichts mehr beigebracht wurde. Er hat mich quasi ignoriert. Später wurde ich versetzt. Habe meine Arbeit aber immer gut gemacht. In allen anderen Abteilungen habe ich sogar Arbeit für andere übernommen, die keine Lust hatten zu arbeiten. Somit bin ich mit dem mir ausgestellten Zeugnis nicht zufrieden.

Hier das Zeugnis

Herr xxx, wohnhaft: xxx, war vom xxx bis xxx in unserem Unternehmen beschäftigt.

Herr xxx wurde zunächst in unserem Werzeugmaschinenbau zum Montieren unserer eigens hergestellten xxx Maschinen eingesetzt.
Ab Januar 2009 hat Herr xxx in unserer Abteilung Verzahnung gearbeitet, in der er für das Einrichten von Innenverzahnungsmaschinen zuständig war. Zu seinen Aufgaben gehörte es, Verzahnungen in Höhlräder nach Arbeitsplan und Zeichnung zu stoßen, die Verzahnung zu messen und nach Prüfplan zu dokumentieren.

Herr xxx verfügt über solide Fachkenntnisse, findet sich in neuen Situationen zurecht und ist auch in der Lage, komplizierte Zusammenhänge zu erfassen. Er zeigte Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative und ist starkem Arbeitsanfall gewachsen. Seine folgerichtige Denkweise kennzeichnet seine sichere Urteilsfähigkeit in vertrauten Zusammenhängen. Herr xxx arbeitete zuverlässig und gewissenhaft, bewältigte seinen Arbeitsbereich sicher und fand brauchbare Lösungen. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt, so dass seine Leistungen zusammenfassend als befriedigend beurteilt werden.

Das persönliche Verhalten von Herr xxx gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

Wir bedanken uns bei Herr xxx für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die berufliche Zukunft weiterhin viel Erfolg sowie persönlich alles Gute.

Wie kann man das Zeugnis bewerten? Besteht die möglichkeit es eine Note aufzubessern?
Hoffe auf eine hilfreiche Antwort.

Danke und freundliche Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihe Frage..

Die Bewetung Ihrer Leistung ist in der Tat als durchschnittlich, nämlich befriedigend anzusehen. Auch bei der Arbeitsqualität ist maximal eine durchschnittliche Bewertung gegeben. "Solide" Fachkenntnisse sind Durchschnit und eben keine guten oder sehr guten Kenntisse.

Das gilt auch für "brauchbare" Lösungen. Bei einer besseren Bewertung müsste es heißen: "Seine Arbeitsergebnisse waren stets gut verwertbar". Nach Ihren Abgaben waren Sie bereit Mehrarbeit zu leisten, dies muss im Zeugnis auf Wunsch aufgenommen werden.
Auch beim Sozialverhalten sollten es in einem guten Zeuignis heißen: "... gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei".

Bei der Bewertung muss der AN beweisen, dass er besser als befriedigend war und der AG muss beweisen, wenn er den AN schlechter als 3 bewerten will.

Sie können also zwar eine Verbesserung verlangen, wenn der AG sich aber weigert, müssten Sie im Streitfall voe dem Arbeitsgericht nachweisen, dass Sie die Note 2 verdient hätten.

Sie sollten aber dennoch den Versuch machen und eine Verbesserung verlangen. Gerade weil man Sie fest übernommen hat, muss man ja mit Ihren Leistungen zufrieden gewesen sein und dies sollte im Zeugnis Niederschlag finden.

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