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Darf er so kurzfristig den Unterhalt nach unten verändern?

29. Dezember 2007 11:15 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

folgendes Problem: nach der Trennung, habe ich mit dem Vater meines Sohnes schriftlich vereinbart, dass er 500,00 € Unterhalt monatlich zahlt. Er verdient 5800,00 € Brutto, unser Sohn ist 3 Jahre. Nun bekomme ich Post von seinem Anwalt, dass er ab 01.01.08 nur noch 370,00 € Unterhalt zahlt.
Die Frage ist: Darf er so kurzfristig den Unterhalt nach unten verändern? Lohnt sich hier eine Unterhaltsberechnung? Ich nehme an, sein Gehalt und seine Lebensumstände haben sich nicht geändert.

29. Dezember 2007 | 11:20

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrte Ratsuchende,



solange kein gerichtlicher Titel oder eine sonstige vollstreckbare Ausfertigung vorliegt (wie bei Ihnen, wenn es eine privatschriftliche Vereinbarung gewesen ist), kann die Unterhaltszahlung auch so kurzfristig reduziert werden.

Hier sollten Sie aber schriftlich auf Zahlung der vereinbarten 500 EUR bestehen, um den Verzug eintreten lassen und dann eine Unterhaltsberechung vornehmen lassen. Dieses wird sich sicherlich lohnen.



Mit feundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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