Sehr geehrter Fragesteller,
der Verlust eines Pakets stellt einen Schaden dar, für den der Schädiger (hier DHL) aufkommen muss. Grundsätzlich umfasst die Schadensersatzpflicht sämtliche finanzielle Nachteile, die auf der Pflichtverletzung (Verlust des Pakets) beruhen; also auch die Kosten der Schadensabwicklung.
Es sei denn, die Parteien treffen eine andere Vereinbarung. Bitte überprüfen Sie nochmals, ob die von Ihnen geschilderte Situation nicht durch den Vertrag mit DHL geregelt wird. Insbesonder dürfte die Kostenpflichtigkeit der Hotline an irgendeiner Stelle des Vertrages erwähnt worden sein.
Was den genaueren Ablauf der Schadensabwicklung anbetrifft, so könnte es durchaus sein, dass dieser nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt wird. In einem solchen Fall ist normalerweise eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen. Es ist zu fragen, wie die Parteien eine Frage geregelt hätten, wenn Ihnen diese bei Vertragschluss bewusst gewesen wäre.
Im vorliegenden Fall dürfte aber eine konkludente Annahme der Schadensabwicklungspraxis Ihrerseits vorliegen. Schlüssig haben Sie durch die wiederholte Befolgung der Praxis von DHL den von DHL vorgeschlagenen Ablauf der Schadensabwicklung angenommen. Sie hätten zumindest gegenüber DHL erklären müssen, dass Sie mit dieser Art der Abwicklung nicht einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüssen
Kamil Gwozdz
Rechtsanwalt
Ich habe mir sowohl unseren Vertrag mit DHL als auch die dafür gültigen AGBs erneut durchgelesen - nirgendwo findet sich ein Wort über die Schadensabwicklung und ebensowenig wird irgendwo auf die 01805-Nr. hingewiesen.
Wir haben die Schadensabwicklung bisher nahezu bei jedem Schaden heftig kritisiert und auch mehrmals auf die hohen Kosten der Hotline hingewiesen. Ebenso haben wir von DHL mehrmals den Ersatz der Telefonkosten gefordert, einmal hat uns DHL sogar als Entschädigung (ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht) einige Beförderungen kostenlos erbracht.
Eine Klage steht wohl trotzdem in keinem Verhältnis, aber sehe ich es also grundsätzlich richtig, dass ich nicht verpflichtet bin, die bereits bei DHL vorhandenen Belege erneut einzureichen, DHL aber trotzdem verpflichtet ist, uns den Schaden zu erstatten? Sobald mir bekannt war, das DHL die Belege bereits besitzt, habe ich bei jeder Schadensabwicklung darauf hingewiesen und gefordert, die Belege intern abzufordern.
Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist (ausdrücklich, schlüssig oder bei ergänzender Vertragsauslegung), ist DHL verpflichtet, den gesamten Schaden zu liquidieren. Dazu zählen auch die notwendigen Kosten der Schadensabwicklung (Übersendung von Belegen, Telefonkosten). Sie sind nicht verpflichtet die Belege zu übersenden.