ich (Einzelunternhmen) habe einer Kundin Ware geschickt mit Möglichkeit der Rückgabe (teilweise oder komplett) bei Nichtgefallen.
Die Kundin hat die Silberohrstecker (Nettowarenwert 797,65) zurück geschickt.
Dieses Paket kam nicht an.
Die DHL Sendungsverfolgung sagte jedoch es sei zugestellt (Datum 14.05.22).
Ein Telefonat mit der Hotline ergab dass das Paket in der XXX-Str. 33 bei einer mir unbekannten Person zugestellt wurde, anstatt in der XXX-Str. 53.
Da die falsche Zustelladresse nur 500m entfernt ist, habe mit dem Herrn Kontakt aufgenommen und dieser behauptet nichts erhalten zu haben.
In Folge habe ich einen Nachforschungsauftrag gemacht, mit Wertnachweis (meine Rechnung an die Kundin).
Am 9.08.22 erhielt ich eine Email von DHL:
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Gerne haben wir Ihr Anliegen aufgenommen und für Sie recherchiert. Dabei haben wir festgestellt, dass Sie mit uns eine individuelle Vereinbarung getroffen haben.
Diese besagt, dass wir ihre Pakete an einem von ihnen benannten Ablageort hinterlegen können. Sie erkennen in der Vereinbarung an, dass die Pakete ihnen gegenüber als zugestellt gelten.
Ihr Paket wurde am 14.05.2022 13:19 an einen Ablageort ausgeliefert.
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Ich erwiderte dass der von mir benannte Ablageort das Nebengebäuder der XXX-Str. 53 sei und dass wir keine Vereinbarung bez. XXX-Str. 33 getroffen haben.
Ausserdem taucht mein Name Joachim XXX am Briefkasten der XXX-Str. 33 nirgends auf und das Paket sei eindeutig an Joachim XXX adressiert nicht an Michael XXX.
Am 25.08.22 erhielt ich folgende Antwort:
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Auf Basis Ihres Einspruchs haben wir Ihr Anliegen noch einmal geprüft. Allerdings sind wir zu demselben Ergebnis gekommen wie in unserem vorherigen Schreiben. Ihre Sendung wurde am 14.05.2022 um 13:19 Uhr am Ablageort des Empfängers zugestellt.
Das bedeutet, dass der Empfänger mit uns die Vereinbarung getroffen hat, die an ihn gerichteten Pakete an einem bestimmten Ort abzulegen. Diese Vereinbarung beinhaltet gemäß unserer AGB auch, dass die Ablage durch den Zusteller dokumentiert wird und die Sendung damit als zugestellt gilt. Daher besteht leider kein Anspruch auf eine Ersatzzahlung.
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Im Prinzip sind sie auf mein Argument gar nicht eingegangen.
Zusatzinfo: Die Kundin hat die Standardversicherung bis 500EU gewählt.
Meine Fragen:
Wie beurteilen Sie die Lage?
Macht es Sinn und welche Möglichkeit habe ich vorzugehen?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn Sie sicher sind, dass die Kundin Ihren richtigen Namen und Ihre richtige Adresse auf dem Paket angegeben hatte, sollten Sie DHL noch einmal schriftlich per Einwurf/Einschreiben mahnen, dabei eine bestimmte Frist (z. B. 22.09.2022) setzen und androhen, nach fruchtlosem Ablauf der Frist einen Anwalt zu beauftragen.
Wenn Sie dann mich beauftragen, würde ich das von Ihnen hier Gezahlte auf meinen Honorarvorschussanspruch anrechnen.
Letztendlich muss DHL die Anwaltskosten zahlen, wenn Sie gewinnen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!