Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DHL Paket (7/2009) wird unter § 7 1 festgelegt, dass DHL zu Ihren Gunsten und auf Ihre Rechnung eine Transportversicherung abschließt. Ich nehme an Sie haben die Versicherung mit einer Deckungssumme von 2.500 EUR gewähl. In § 7 II 2 AGB findet sich eine Ausschlussklausel für mangelhafte Verpackung, auf welche sich DHL in Ihrem Fall beruft.
Ich gehen davon aus, dass Sie die Versendung des Paktes mittels Einlieferungsschein in Nachweis bringen können.
Die Streitfrage wird somit sein, ob Sie das Paket ordenlich verpackt haben. Da es sich bei der oben genannten Klausel § 7 II 2 AGB um eine Ausschlussklausel handelt, muss DHL die mangelhafte Verpackung in Nachweis bringen. Soweit DHL die Verpackung vernichtet hat, wird dies schwierig sein. Darüberhinaus können Sie als Gegenbweis noch einen Zeugen bennen, der aussagen wird, dass Sie das Paket ordentlich verpackt haben.
Die Verpackung wird somit nicht das Problem sein.
Wie auch aus dem Schreiben von DHL gervorgeht, müssen Sie den Schaden in Nachweis bringen. Sie müssen nachweisen, dass die Figur bei Ankunft beschädigt war. Dies sollte Ihnen mittels des Kunden (gegebenfalls Stellungnahme) problemlos gelingen.
Sie müssen auch die Schadenshöhe in Nachweis bringen. Ich denke, dass die Figur wohl aufgrund des Materials und des Wertes repariert werden kann. In diesem Falle ist es ratsam einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Das weitere Vorgehen hängt nun von dem erhaltenen Schreiben der Versicherung ab. Bitte überprüfen Sie dieses Schreiben dahingehend, ob eine Frist zur Klageerhebung (6 Monate) genannt wird. Wenn nicht würde ich es noch einmal mit einem Anschreiben an DHL versuchen, in welchem Sie eine Schriftliche Aussage Ihres Zeugen zur Verpackung, einen Aussage des Kunden zum Schaden (vielleicht auch ein Foto) und einen Kostenvoranschlag beifügen. Setzen Sie der Gegenseite eine kurze Frist (14 Tage) zur Begleichung des Schadens.
Sollte DHL noch immer nicht reagieren, so können Sie Klage erheben. Aufgrund des von Ihnen angegeben Sachverhalts sehe ich die Erfolgschancen für ein Obsiegen als sehr gut an. Sie können den entstandenen Schaden nachweisen und auch den Einwand entkräften, das Paket nicht ordnungsgemäß verpackt zu haben.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt