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DHL Paket verloren, kein Schadensersatz da angeblich kein 'Materialwert'

10. Januar 2022 17:32 |
Preis: 49,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

DHL verweigert eine Ersatzzahlung bei einem verlorenen Paket, weil laut DHL der Paketinhalt laut Zeitwertrechnung keinen materillen Wert mehr hat. Diese Zeitwertrechnung entspricht jedoch nicht dem üblichen Marktwert eines solchen Gegenstandes. Außerdem wurde klar belegt, für wie viel der Gegenstand inseriert war und wie viel ich an den Verkäufer bezahlt habe (Zeitwertrechnung hin oder her… das Geld ist geflossen).

Der bezahlte Warenwert liegt bei 850 EUR, das Paket war nur bis 500 EUR versichert. Habe ich eine Möglichkeit zumindest die 500 EUR Schadensersatz von DHL erstattet zu bekommen?

Hier die Details:
1) Ich habe über e-bay Kleinanzeigen eine gebrauchte Designertasche von einer Privatperson gekauft.

2) Für die Designertasche habe ich 850 EUR plus Versand per Überweisung gezahlt. Das entspricht auch dem minimalen Marktwert einer solchen Tasche in neuwertigem Zustand und kann sehr einfach geprüft werden (vergleichbare Angebote gibt es online überall). Neu kostet die Tasche 1.250 EUR.

3) Der Verkäufer hat per DHL (Paket 2kg, versichert bis zu 500 EUR) am 1. Dezember über eine Packstation versandt. Der Versand folgte von Deutschland nach Österreich.

4) Auf der DHL Tracking-Website sieht man, dass ein paar Stunden nach der Einlieferung vom Verkäufer, dass das Paket „zum Weitertransport aus der Packstation" entnommen wurde. Seither verändert sich der Status nicht mehr. D.h. das Paket ist nie in einer Packstation o.ä. gescannt worden.

5) Der Verkäufer hat einen Nachforschungsauftrag gestellt. Sämtliche Unterlagen sind DHL zur Verfügung gestellt worden - so wie zB die Originalrechnung der Tasche (von vor ein paar Jahren), die e-bay Kleinanzeige wo man den Preis sieht, meine Überweisung an der Verkäufer, meine schriftliche Bestätigung an DHL, dass ich das Paket nicht erhalten habe…

6) Auf den Nachforschungsauftrag kam von DHL die Rückmeldung, dass der Ersatzbetrag nicht erstattet werden kann, weil auf Basis des §429, Abs. 1 Handelsgesetzbuch der Inhalt der Ware zum Zeitpunkt der Einlieferung keinen Wert mehr hatte. „Die aktuelle Zeitwertberechnung weist aber für diesen Inhalt keinen materillen Wert mehr aus".

Vielen Dank!

10. Januar 2022 | 18:12

Antwort

von


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40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Das Argument von DHL ist nicht sehr stichhaltig. Es gibt keinen Automatismus, wonach bei gebrauchten Waren immer ein Wertverlust eintritt, je älter sie werden. Im Gegenteil gibt es ja bekanntermaßen auch Waren, die im Wert steigen, je älter sie werden und gerade bei Designerstücken kann man nicht davon ausgehen, dass hier zwingend ein Wertverlust eintritt.

Entscheidend ist der Marktwert.

Die betreffende Verkaufsrechnung liefert ein Indiz für den Marktwert der Warensendung zum Zeitpunkt ihrer Übernahme durch den Frachtführer, die es rechtfertigt, den Schaden gemäß § 287 ZPO auf den in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zu schätzen, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.07.2010, I-18 U 233/09.

Lässt sich dieses Indiz dann auch noch durch andere online auffindbare Angebote erhärten, dann sollte der Marktwert tatsächlich gut beweisbar sein.

Im Ergebnis sollte der Verkäufer daher darauf bestehen, dass die Versicherungssumme von 500,00 € ausbezahlt wird. Er kann seine Ansprüche DHL gegenüber auch an Sie abtreten, so dass Sie direkt gegen DHL vorgehen können.

Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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