Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Corona Impfpriorisierung nicht zutreffende Angaben

21. April 2021 22:06 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Wegen enger Kontaktperson zu einer pflegebedürftigen Person der höchsten Priorität wurde ich in der Impfpriorisierung in Stufe zwei eingestuft. Ein passender Nachweis liegt mir im Original vor.

Nun ist die pflegebedürftige Person verstorben. Welches Vergehen wäre es, würde ich nun einen mir angebotenen Impftermin wahrnehmen und als Nachweis das Schreiben der Pflegekasse vom Januar 2021 mit Bestätigung des Pflegegrades und mich als Betreuer vorlegen? Wäre das eine Straftat? Mit welcher Strafe wäre in einem solchen Fall zu rechnen?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Dadurch, dass Sie den Nachweis benutzen, obwohl die betreute Person gestorben ist, täuschen Sie vor, dass sie noch als Betreuer der Verstorbenen tätig sind, obwohl Sie wegen des Todes nicht mehr tätig sind und damit auch keine Berechtigung mehr haben, als Kontaktperson geimpft zu werden.
Damit verschaffen Sie sich einen Vermögensvorteil im Wert einer Impfdosis und schädigen das Staatsvermögen um diese Impfdosis.
Dies würde den Tatbestand des Betrugs § 263 StGB erfüllen.

Der Strafrahmen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. Wenn Sie Ersttäter sind, ist eine geringe Geldstrafe eventuell auch eine Einstellung unter Auflagen wahrscheinlich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 3. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER