Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dadurch, dass Sie den Nachweis benutzen, obwohl die betreute Person gestorben ist, täuschen Sie vor, dass sie noch als Betreuer der Verstorbenen tätig sind, obwohl Sie wegen des Todes nicht mehr tätig sind und damit auch keine Berechtigung mehr haben, als Kontaktperson geimpft zu werden.
Damit verschaffen Sie sich einen Vermögensvorteil im Wert einer Impfdosis und schädigen das Staatsvermögen um diese Impfdosis.
Dies würde den Tatbestand des Betrugs § 263 StGB erfüllen.
Der Strafrahmen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe. Wenn Sie Ersttäter sind, ist eine geringe Geldstrafe eventuell auch eine Einstellung unter Auflagen wahrscheinlich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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