Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage der mir von Ihnen mitgeteilten Informationen gerne summarisch beantworten möchte.
Aufgrund der wiederholten Auffälligkeit mit Drogen wird Ihnen voraussichtlich die Fahrerlaubnis entzogen. Dafür reicht bereits aus, dass Sie nach Ihrem damaligen Ankaufen nunmehr nach wie vor Drogen konsumieren. Der voraussichtliche Entzug ist Tatfrage, jedenfalls wird aufgrund Ihrer Vorgeschichte von einer Sperrzeit für die Wiedererteilung von 6-11 Monaten auszugehen sein.
Auch der gelegentliche Konsum von Cannabis rechtfertigt bereits so den Entzug der Fahrerlaubnis. Allerdings kann ein medizinisches (oder medizinisch-psychologisches Gutachten) von der Behörde bei Zweifeln insoweit angeordnet werden. Dann wäre aber – Ausgang ungewiss – ein Entzug der Fahrerlaubnis nicht zwingend.
Sie sollten, das kann dieses Forum nicht ersetzen (s. Hilfe-Button), einen Kollegen Ihres Vertrauens zwecks näherer Prüfung Akteneinsicht nehmen lassen. Der wird dann auch im Zweifel danach wissen, wie Sie sich konkret einlassen sollten. Andernfalls – wenn Sie diese Kosten scheuen - kann ich Ihnen auch nur empfehlen den Führerschein freiwillig aufzugeben
Ich hoffe, Ihnen mit der Prüfung der Rechtslage weiter geholfen zu haben. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Vertretung – soweit gewünscht – zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-