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Brauche 2 Vergleichsurte, wo ich gleichzeitig Schmerzensgeld fordere!

| 14. Juni 2010 16:09 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Brauche 2 Vergleichsurteile, die ich in der künftige Strafverhandlg. gegen mich wg. Verleumdung, übler Nachrede benötige, um Schmerzensgeld und Schadensersatz zu fordern. Ich habe Betreuerin meiner Mutter u. Richter beschuldigt. Mir wurde von Betreuerin meiner Mutter, Richter ein finanzieller Schaden zugefügt, Ruinierung eines landwirtschaftl. Anwesens-Sägewerk u. meines Arbeitsplatzes. Jetzt ist ein Strafverfahren von derStaatsanwaltschaft gegen mich eingeleitet worden wg. Verleumdung, übler Nachrede. Ich will in dieser Verhandlg. den mir zugefügten Schaden in Höhe von 300.000,00€Schmerzens-
geld einfordern. Brauche hierzu 2 Vergleichsurteile, bei denen der vor- her von Betreuerin und Richter zugefügte finanzielle Schaden gleich- zeitig in der Strafverhandlg. von mir mit eingefordert werden kann. Es handelt sich um 8-jährige Betreuungssache meiner Mutter. Mir wurde unrechtmäßig die Generalvollmacht entzogen von Richter. Betreuerin
haben mich um mein Erbe betrogen. Mit freundl. Gruß H. Hetz

14. Juni 2010 | 16:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Urteile, in denen ein Schmerzensgeld wegen Verleumdung, übler Nachrede ausgesprochen worden sind, sind schon relativ selten.

Erst recht werden Sie kein Urteil eines deutschen Gerichts finden, in denen dafür 300.000,00 € ausgeurteilt worden sind.

Geht es, wie in Ihren Fall, um Persönlichkeitsrechtsverletzungen, haben deutsche Gerichte deutlich niedrigere Beträge ausgeurteilt, von einigen Ausnahmefällen abgesehen:

90.000 EUR, OLG Hamburg, 3 U60/93, Urteil vom 25.07.1996
25.000 EUR, OLG Hamburg, NJW-RR 96,90 , Urteil vom 01.06.1995
15.000 EUR, OLG Bremen, NJW 1996,1000 , Urteil vom 01.11.1995
5.000 EUR, OLG Hamburg, NJW-RR 88, 737 , Urteil vom 21.05.1987


Sollte es zudem zu einen Hauptverhandlung in einem Strafverfahren gegen Sie kommen, werden Sie dort auch keine Schadensersatzansprüche stellen können.

Dazu bedarf es dann eines gesonderten, zivilrechtlichen Verfahrens.

Auch sollten Sie überdenken, ob Sie Ansprüche dann auf Schmerzensgeld stützen wollen. Hier wäre eventuell dann die Amtshaftung die richtige Anspruchsgrundlage.

Ich rate Ihnen dringend, mit allen Unterlagen einen Kollegen vor Ort zu beauftragen. Dieser kann dann nach Sichtung der Unterlagen die richtige Vorgehensweise einschlagen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 30. Juni 2010 | 11:54

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