Sehr geehrte Ratsuchende,
eine sogenannte "Blitzscheidung" gibt es nach deutschem Recht nicht. Es ist nicht möglich, das Verfahren ansich zu beschleunigen.
Auch wenn die Ehepartner sich einig sind, verbleibt es zunächst beim normalen Verfahrensablauf. Dieser bewegt sich in dem von Ihnen aufgeführten Zeitrahmen.
In Ihrem Fall wäre es aber durchaus möglich, die Folgesachen abzutrennen.
Insbesondere der zeitaufwändige Versorgungsausgleich kann vom Gericht in Ausnahmefällen vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden.
Die Scheidung kann dann zügig durchgeführt werden. Der Versorgungsausgleich wird dann aber den üblichen Zeitaufwand benötigen. Das ändert dann aber nichts an der schnelleren Scheidung ansich.
Gerade bei der vn Ihnen geschilderten Schwangerschaft neigen die Gerichte dazu, diesem Antrag stattzugeben (BGH, FamRZ 1979, 690
; OLG Karlsruhe, FamRZ 1979, 725; OLG Schleswig, FamRZ 1991, 95
).
Dieser Antrag sollte mit dem Scheidungsantrag gestellt werden. Dann kann das Gericht die Abtrennung des Versorgungsausgleichs bewilligen und das Verfahren schneller durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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das freut mich,wann würden wir dann geschieden sein falls es so klappt?Kann ich Sie als Anwältin mit meiner Scheidung beauftragen,auch wenn ich in einer anderen Stadt wohne?
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Ihr Mann dem Scheidungsantrag zustimmt und auch der Abtrennung des Versorgungsausgleichs und das Gericht dieser Abtrennung nachkommt, kann die Scheidung durchaus in einem Monaten, je nach Belastung des Gerichts, durchgeführt werden. Dabei handelt es sich aber nur eine grobe Einschätzung, da die Verfahrensdauer von Gericht zu Gericht verschieden sit.
Ich kann Ihre Vertretung übernehmen, allerdings gebe ich zu bedenken, dass die dadurch entstehenden Mehrkosten, wegen der nicht unerheblichen Entfernung zum Gerichtsort, von Ihnen zu tragen wären. Gerne können wir Näheres telefonisch besprechen. Sie können mich gerne anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle