Sehr geehrte Ratsuchende,
gern beantworte ich Ihre Frage aufgrund der von Ihnen getätigten Angaben wie folgt.
zu 1) Unternehmensbeteiligungen sind zwei Bewertungsmethoden vorherrschend. Zu unterscheiden ist zwischen Buch- und dem Marktwert.
Dabei ist der Buchwert für handelsrechtliche und steuerrechtliche Belange wichtig. Er leitet sich aus den Kosten für den Erwerb der Unternehmensanteile sowie Zu- und Abschreibungen ab.
So sie also die 3% an der Firma in Hongkong für nur 750 Euro erwerben, werden Sie diesen Betrag in Ihre eigene Bilanz einpflegen müssen.
Steuerlich relevant wird es hier erst, wenn sich aus der Beteiligung Gewinn aus Ausschüttungen oder gar dem Verkauf realisieren. Auf die sonstigen Erlöse der deutschen GmbH hat eine Beteiligung erst einmal gar keinen Einfluss.
zu 2) Vergütungen für erbrachte Dienste inklusive etwaiger Gewinnbeteiligungen in der Form von prozentualen Boni sind wie Sie es bereits richtig erkannt haben, ganz normal Erlöse, welche abzüglich etwaiger Kosten der GmbH usw. dann am Ende des Jahres den steuerlichen Gewinn oder Verlust ausmachen.
Besonderheiten?
Auf den ersten Blick nicht, diese können sich aber aus der konkreten geschäftlichen Vereinbarung ergeben.
Aber Einkünfte sind halt Einkünfte, da ist wenig dran zu drehen. Spannender sind die Fragen der steuerlich anrechenbaren Ausgaben.
Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen
Antwort
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