Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsangaben und Ihres Einsatzes:
1.
Es gibt einen Verein namens Fair-E-Com (ausgeschrieben Deutsche Gesellschaft für mehr Fairness im Internet e.V). Dieser Verein beschäftigt sich jedoch vorwiegend mit Wettbewerbsverstößen der Unternehmen untereinander. Das es sich um gleichen Verein wie bei Ihnen handelt, bezweifele ich, da Sie angeben, dass jegliche Briefkopfinformen fehlen. Dieser vermeintliche Verein erscheint daher nicht seriös, vorallem wenn der Zusatz e.V., also eingetragener Verein fehlt. Ein eingetragener Verein ist zur Fürhung dieses Zusatzes verpflichtet, ebenso zur Angabe von Vereinsregisternummer, Adresse, Vorsitzenden.
2.
Der Verkäufer hat Anspruch auf eine der Wahrheit entsprechende Beurteilung. Solange Sie in Ihrer Bewertung keine Beleidungen verwenden, die nach Ihren Sachverhaltsangaben nicht geschehen sind, haben Sie strafrechtlich nichts zu befürchten.
Auf zivilrechtlichem Weg hat der Verkäufer Anspruch auf Unterlassung der schlechten Bewertung, wenn Ihre Bewertung nicht der Wahrheit entspricht. Theoretisch kann der Verkäufer Sie auf Unterlassung verklagen. Ob Ihre Bewertung der Wahrheit entspricht oder nicht, wird dann von einem Gericht entschieden. Als unsachlich erscheint Ihre Bewertung aber nicht. Die schlechte und wohlmöglich überteuerte Verpackung kann durchaus die schlechte Bewertung rechtfertigen. Die Beweislast, dass Ihre Bewertung nicht der Wahrheit entspricht, liegt übrigens beim Verkäufer. Die vermeintliche Schadensersatzforderung empfehle ich Ihnen abzulehnen. Der Verkäufer müsste schon nachweisen, dass ihm durch die schlechte Bewertung tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Das wird ihm wohl kaum gelingen. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihre schlechte Bewertung nicht gerechtfertigt ist.
Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Bitte beachten Sie, dass geringfügige Sachverhaltsabweichungen zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen können. Bitte beachten Sie weiter, dass eine Onlineberatung keine Beratung vor Ort ersetzen kann.
Mit freundlichen Grüßen
C. Richter
Rechtsanwältin