Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und des Einsatzes für eine Ersteinschätzung wie folgt beantworten:
Sie können bei der betrieblichen Nutzung eines privaten PKW die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Aufwandseinlage. Die Rechtsgrundlage hierfür ist § 4 Abs. 4 EStG
. Die Begrenzung auf 30 ct pro Entfernungskilometer gilt nur für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Ansonsten gibt es keine Beschränkung auf 30 ct/km. Bei den 30 ct. handelt es sich um eine von der Finanzverwaltung akzeptierte Schätzung gem. § 162 AO
. , wenn kein höherer Aufwand nachgewiesen werden kann. Können Sie einen höheren Aufwand nachweisen, kann dieser angesetzt werden. Eine konkrete Rechtsgrundlage im Sinne eines Gesetzes gibt hierfür konkret nicht. Das Ergebnis ergibt sich aber aus § 4 Absatz 1
, § 4 Abs. 4 EStG
.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Meyer
Rechtsanwalt
Antwort
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