Private Nutzung eines Betriebs-PKW?
05.01.2007 13:46
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Achim Schroers
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Mitte 2005 bin ich selbständig im Bereich der Versicherungsvermittlung. Da nun die erste Steuererklärung auf mich wartet und ich ein wenig im Dunkeln tappe, erhoffe ich hier eine aufschlussreiche Antwort. Mein Steuerberater ist leider nicht zu erreichen, und ich würde gerne die Antwort haben bevor ich die Erklärung abgebe.
Ich habe mein Gewerbe an meinem Heimatort angemeldet. "Unser Büro" (mehrere Vermittler als eine Art "Untervermittler" aber alle mit einer selbständigen Gewerbeanmeldung) liegt in einem anderen Ort (ca. 50 km entfernt). Dort befinden sich auch alle Akten, Schriftstücke, im Grunde ein gesamtes Back-Office.
Meine Frage bezieht sich auf die Kosten meines KFZ. Gleich zu Beginn habe ich einen Wagen geleast (Wert ca. 40.000,- €) und nutze ihn fast vollständig für betriebliche Zwecke.
Der gewöhnliche Arbeitstag (Montag – Freitag; manchmal auch Samstag) sieht unterschiedlich aus.
1. Ich fahre morgens gegen 07.30 Uhr zu unserem "Büro", von dort zu einem Kunden, dann entweder zum nächsten Kunden oder wieder zurück zum "Büro", um die Sachen nachzuarbeiten, weiterzureichen oder ähnliches. Nach dem letzten Termin beim Kunden fahre ich dann in meinen Heimatort, an dem ich auch das Gewerbe angemeldet habe.
2. Ich fahre morgens gegen 07.30 Uhr direkt zu einem Kunden und von dort entweder zum nächsten oder ins "Büro". Nach dem letzten Termin beim Kunden fahre ich in meinen Heimatort.
Insgesamt fahre ich ca. 40.000 km im Jahr. Die direkten Fahrten zum Kunden machen ca. 60% aus, weitere 39% fallen auf die Fahrten von meinem Heimatort zum "Büro" oder vom Kunden zum "Büro"/vom "Büro" zum Kunden. Wie gesagt, wird das Fahrzeug – wenn überhaupt - nur am Wochenende für ein paar Einkäufe privat genutzt.
Nun meine Frage: Wie werden die Fahrten, die im Zusammenhang mit dem "Büro" stehen, steuerrechtlich behandelt? Also die Fahrten von meinem Heimatort zum "Büro", vom Kunden zum "Büro" und vom "Büro" zum Kunden?
Man sagte mir, dass ich alle Kosten des KFZ, die betriebsbedingt anfallen, auch voll ansetzen kann und dass lediglich der private Nutzungsanteil als Einnahme verbucht werden müsste.
Meines Erachtens ist fast die gesamte Nutzung betrieblich.
Vielen Dank für Ihre Antwort.