Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Durch den Brexit wird aus Ihrer Limited eine Personengesellschaft, jedenfalls wenn Sie nicht Maßnahmen treffen die Limited in eine Kapitalgesellschaft zu überführen.
Für eine Personengesellschaft kann keine Erlaubnis nach § 32i GewO
erteilt werden. Die Folge wäre deshalb, dass nach § 15 Abs. 2 GewO
keine Gewerbeerlaubnis mehr vorliegt, weil die Limited der Sie erteilt worden ist nicht mehr besteht. Und für die Personengesellschaft die dann existiert kann eine solche Gewerbeerlaubnis nicht beantragt werden.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
a) Ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland ist es nicht möglich eine Spielhalle in Deutschland zu betreiben, da die Spielhalle ja gerade die Betriebsstätte bzw. Niederlassung ist.
b) Die Gesellschaft die künftig die Spielhalle betreibt kann auch Ihren Sitz in der Schweiz haben oder eine schweizerische Rechtsform besitzen, Sie werden dann aber dennoch eine Niederlassung in Deutschland benötigen, wenn Sie in Deutschland eine Spielhalle betreiben wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Vielen Dank fuer Ihre Antworten!
Warum kann einer Personengesellschaft oder einer natuerliche Person keine Erlaubnis nach 32i GewO erteilt werden?
Freundliche Gruesse,
Mirko Schneider
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Eine natürliche Person kann eine Erlaubnis beantragen. Nur für eine Personengesellschaft ist das nicht möglich.
Wenn Sie eine Ein-Mann-Limited sind, dann können Sie als natürliche Person die Erlaubnis beantragen. Sie haben dann aber das Problem, dass Sie eben als natürliche Person und nicht als Kapitalgesellschaft in Zukunft die Spielhalle betreiben.
Dazu müssen Sie aber auch als natürliche Person die Erlaubnis beantragen und im relevanten Zeitpunkt die Anforderungen für die Erlaubnis erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen