Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Gesetzgeber geht leider in § 1615 l BGB davon aus, dass die Mutter in den ersten 3 Jahren nach der Geburt nicht arbeiten muss, sondern beim Ex kassieren kann.
2900 Euro - 5% berufsbedinge Aufwendungen = 2755 Euro bereinigtes Einkommen.
2755 Euro - 1.000 Euro Kindesunterhalt = 1755 Euro.
Der Selbstbehalt gegenüber der Ex beträgt nach der Düsseldorfer Tabelle. 1510 Euro. Ihre Miete müssen Sie vom Selbstbehalt bezahlen.
1755 - 1510 = 245.
Diese müssen Sie leider an die Ex bezahlen.
Ich habe dieses Gesetz nicht gemacht und hätte mir eine gerechtere Gesetzgebung gewünscht, die es der Ex nicht erlaubt, Sie abzukassieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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