Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Betreuung zu beantragen.
Eine Übertragung auf mehrere Betreuer ist nicht üblich und hat auch keinen Sinn, da immer Uneinigkeit besteht. Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Einzelbetreuung gem. § 1897 Abs. 2 BGB
.
Es können aber auch mehrere Betreuer bestellt werden, wenn die Angelegenheiten des Betreuten dadurch besser versorgt werden. können gem. § 1899 BGB
. Dann werden die Aufgabenkreise auf die einzelnen Betreuer aufgeteilt.
Falls Ihr Onkel zum Betreuer bestetllt wird, können Sie seine Entlassung ge, 1908b BGB beantragen. In diesem Fall könnten Sie damit argumentieren, dass Ihr Onkel die Interessen Ihrer Oma nicht hinreichend vertritt, da er auf Grund seiner Erbenstellung in einer Interessenkollission in vermögensrechtlicher Hinsicht gelangt. Diesbezüglich können Sie den ganzen Sachverhalt, den Sie hier geschildert haben, vorbringen. Des weiteren können Sie argumentieren, dass Störungen im Vertrauensverhältnis vorliegen, wenn Ihre Oma kein Geld z.B. für einen Friseurbesuch bekommt.
Sie können sich selber als Betreuerin anbieten, jedoch würde ich Ihnen empfehlen,hilfsweise eine neutrale Person vorzuschlagen.
Die Vorsorgevollmacht und deren Auswirkungen sind schwierig einzuschätzen. Es kommt auf die genaue Regelung diesbezüglich an, so dass ich keine Beurteilung vornehmen kann. Dies geht nur über das Vorlegen der Verfügung. Es kommt darauf an, für welche Bereiche diese erteilt wurde.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte.
Sie brauchen sich für die Höhe des Einsatzes nicht zu entschuldigen. Dieses Forum ist ja gerade unter anderem dazu da, dass man Rechtsrat zu einem günstigeren Honorar als in einer Kanzlei erhält.Ich hoffe wirklich, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
vielen Dank Frau Gerlach, ich habe dazu noch eine Frage. Heute habe ich leider erfahren, dass mein Onkel also doch schon "vorgesorgt" hat und sich eine Vorsorgevollmacht vor einigen Jahren von meiner Oma unterschreiben ließ (beim Notar) - für sämtliche Angelegenheiten/Bereiche (wie befürchtet)! Habe ich nun Möglichkeiten dagegen Einwände vorzubringen oder dennoch einen Betreuer zu beantragen (aus der Erfahrung der letzten Jahre, siehe oben)? Oder muss ich stillschweigend zusehen und meinem Onkel freie Hand in allem lassen? Wäre noch ein Hintertürchen für mich offen, weil ich ja mit meinem Onkel zusammen erbberechtigt bin? Ist er mir Rechenschaft schuldig was z.B. das Vermögen meiner Oma angeht, bzw. was er damit macht? Oder kann er schalten und walten wie er mag? Ich bin sehr in Sorge und habe ja auch meine Gründe. Schade, dass ich meiner Oma nicht so zur Seite stehen kann, wie ich gerne würde, aber evtl. kann ich wenigstens ein Auge darauf haben, dass mein Onkel ihr Vermögen nicht verprasselt oder für sich in Anspruch nimmt, statt es meiner Oma zugute kommen zu lassen - aber wie?
Lieben Dank
Linnea
Sehr geehrte Fragestellerin,
diese Angelegenheit hat nichts damit zu tun, dass Sie erbberechtigt sind. Sie können sich auch so an das Vormundschaftsgericht wenden und erklären, dass Sie Bedenken haben. Diesbezüglich können Sie den auch hier vorgetragenen Sachverhalt vortragen.
Das Vormundschaftsgericht überprüft im Falle der Betreuung von AMts wegen, dass alles mit rechten Dingen zugeht.
Ich wünsche Ihrer Oma, Ihrer Familie und Ihnen alles Gute für die Zukunft. Übrigens Ihre Puppen sind sehr hübsch.Viel Erfolg damit.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin