Betr.: Anspruch auf Krankengeldbezug der GKV für den Zeitraum nach einem befristetem
Betr.:
Anspruch auf Krankengeldbezug der GKV für den Zeitraum nach einem befristetem Arbeitsver-hältnis welches über das (Sonderprogramm für Schwerbehinderte Niedersachen) für den AG finanziert wurde - und sich daran anschließender Arbeitslosigkeit.
Vom 01.11.11-06.11.11 hätte ich Anspruch auf ALU I gehabt, habe dieses aber nicht beantragt!!
Guten Tag,
Gern möchte ich das Forum für meine arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen nutzen.
Sachverhalt:
Von Okt. 1986 bis 31.10.2011 befand ich mich in Festanstellung. (25 Jahre).
Seit 1997 bin ich neben der Fest- und später Teilzeitstelle nebenberuflich selbstständig als Seminartrainerin bundesweit tätig (mit relativ hohem Nebeneinkommen).
Am 17.01.2011 wurde mir betriebsbedingt gekündigt und unter Fortsetzung meiner Bezüge bis zum 31.10.2011 freigestellt.
Im April 2011 meldete ich mich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitssuchend, ohne Anspruch auf Leistungen. Geführt werde in der Rehaabteilung da ich zu 60 % Schwerbehindert bin, Alter: 54 Jahre, weiblich. Beruf: Dipl. Soz. Pädagogin.
Ab August 2012 arbeitete ich auf Honorarbasis in einer sozialen, privat geführten Einrichtung.
Ziel war eine Teilzeitstelle als Päd. Leiterin der Einrichtung ab 07.11.12, also nach Beendigung meiner Freistellung, der Kündigungs-schutzklage mit dem Ergebnis der Beendigung und einer Abfindung in Höhe x, die mein Rechtsanwalt erwirken konnte, da der Betriebsrat in dem Kündigungsverfahren Fehler gemacht hatte.
Vom 01.11.12 – 06.11.12 hätte ich Anspruch auf ALU I, den ich jedoch nicht geltend gemacht habe, da mir der Aufwand für die paar Tage, mit dem Nachweis meiner Nebeneinkommen seit 1997 zu hoch war, deshalb verzichtete ich, habe keinen Antrag gestellt!!
Da ich von dem Sonderprogramm für Schwer-behinderte in Niedersachsen wusste, habe ich meinen Arbeitgeber deshalb auch auf diese Möglichkeit hingewiesen, ihn überzeugen können, diesen Antrag bei der Agentur für Arbeit zu stellen, welcher auch bewilligt wurde.
Wir haben, gemäß dem Sonderprogramm, einen befristeten Arbeitsvertrag 07.11.12 – 06.02.12 geschlossen und mein AG hat das Sonderprogramm für Schwerbehinderte Niedersachsen von der Agentur für Arbeit finanziert bekommen. 100 % + x % Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung. http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=4972&article_id=101061&_psmand=17
Geplant war im Anschluss an das Sonderprogramm ein unbefristeter Arbeitsvertrag, Teilzeit, 30 Stunden als Päd. Leiterin der Einrichtung.
Am 20.01.12 bin ich erkrankt und arbeitsunfähig krank bis auf weiteres, ein weiterer Arbeitsvertrag bei meinem bisherigen AG ist damit in die Ferne gerückt.
Lohnfortzahlung erhielt ich bis 06.02.12, dann beantragte ich auf Empfehlung meines Rehabilitationssachbearbeiters der Agentur für Arbeit Krankengeld bei der GKV und der PKV, Krankentagegeld.
Der Rehasachbearbeiter behauptet, ich hätte ab dem 07.02.12 bis zur „Genesung" Anspruch auf Krankengeld aus der GKV und nicht über die Agentur für Arbeit!!
Am 01.03.12 erhielt ich von der GKV ein Einschreiben: Ergebnis der sozialmedizinischen Beratung nach Aktenlage: „Der ärztliche Berater des MDKN ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit über den 04.03.12 hinaus nicht bestehen wird und Sie ab dem 05.03.2012 arbeits-fähig sind.
Wir bitten Sie, die Agentur für Arbeit über das Ergebnis des MDKN zu informieren, - was ich umgehend tat.
Ebenso wurde mein behandelnder Orthopäde vom MDK angeschrieben:
„Arbeitslos seit dem 07.02.12, arbeitsunfähig erkrankt seit 20.01.12, wegen……
Gemäß den geltenden Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien sind Arbeitslose nur dann arbeitsfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Dabei ist unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging."
Die medizinische Begründung, nebst Berichten sind vom Orthopäden als auch von der Hausärztin incl. meinem Widerspruchsschreiben mit Antrag auf Akteneinsicht an den MDK innerhalb der Frist von 3 Werktagen gegangen.
Jetzt die wichtigsten Fragen:
1. Da ich mich vor dem 07.11.11 nicht arbeitslos, sondern nur arbeitssuchend gemeldet habe, für den Zeitraum vom 07.11.11 – 06.02.12 mein Arbeitgeber die Zahlung des Sonderprogramms für Schwerbehinderte in Anspruch genommen hat – wer ist und wie lange, zuständig für die Krankengeldzahlung?
2. Gilt dieses Sonderprogramm bereits „als Leistung zu Teilnahme am Arbeitsleben"? - und wäre demnach die Agentur für Arbeit zuständig für die Krankengeldzahlung?
3. Oder ist es die GKV und muss sie zahlen bis zur Entscheidung über das Gutachten vom 16.03.12?
Bis zum 06.02.12 erfolgte die Lohnfortzahlung, ab dem 07.02.12 – 04.03.12 zahlte die GKV Kranken-geld und hat es nach Beratung per Aktenlage eingestellt, s. o.
4. Oder ist tatsächlich ab dem 07.02.12, seit dem Status meiner Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit zuständig, sei es:
a) Entweder mit Krankengeldzahlung oder
b) Arbeitslosengeld
5. Falls die Agentur für Arbeit seit dem 07.02.12 zuständig ist, wird dann das bisher ausgezahlte Krankengeld mit dem Arbeitslosengeld – oder „Arbeitslosenkrankengeld" verrechnet? Das Krankengeld ist höher als das mir zustehende von der Agentur für Arbeit, hätte ich dann finan-zielle Nachteile?
6. Bin ich weiterhin arbeitsunfähig krank seit 20.01.12 bis voraussichtlich 15.04.12 wegen Diagnose: a.
7. Hinzugekommen ist eine weitere AU – 06.03.12 – 22.03.12, wegen: Diagnose: b
8. Am 16.03.12 wieder eine weitere AU bis a.w. (Datum erfahre ich am 19.03.12) wegen: Diag-nose: c.
9. Wie wird das jetzt behandelt, es ist ja ein nicht abgeschlossenes Verfahren seit dem 04.03.12, zugestellt am 02.03.12, geschrieben am 01.03.12. In diesem Zeitraum sind weitere Erkrankungen hinzugekommen.
10. Welche Berücksichtigung finden diese in dem Verfahren? Oder ist mit dem Ergebnis nach Aktenlage, Ende der Arbeitsunfähigkeit am 04.03.12 der Fall für die GKV abgeschlossen? Wie lange muss die GKV bis zum Ergebnis der Begutachtung Krankengeld zahlen? – und holt sie sich das Geld dann von der Agentur für Arbeit, weil die ja angeblich seit dem 07.02.12 für mich zuständig ist?
Am 08.03.12 habe ich mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet, weitere Unterlagen müssen ergänzt werden und am 22.03.12 habe ich Termin in der Leistungsabteilung der Agentur für Arbeit.
Dieses sind jetzt die wichtigsten Fragen und ich würde mich sehr freuen, da ich am Montag 18.03.12 einen Beratungstermin diesbezüglich in der Rehaabteilung der Agentur für Arbeit habe, mir bei der Beantwortung behilflich zu sein.
Vielen Dank im Voraus.