Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben summarisch beantworten möchte.
Vorab muss ich anmerken, dass der Sachverhalt ohne genau Kenntnis der Örtlichkeiten schwierig zu beurteilen ist, zumal „per Ferndiagnose“ schlecht erkennbar ist, inwieweit die Noppenbahn unzureichend ist, um die von Ihnen befürchteten späteren Schäden zu vermeiden.
Ihre Schlussfolgerung, dass das NachbarrechtsG Sie zur Duldung verpflichten könnte, vermag ich nicht zu teilen. Auf jeden Fall gilt nach Ihrem NachbarrechtsG, dass der Nachbar gehalten ist, bei der Anbringung von Vertiefungen oder Aufschüttungen auf dem eigenen Gelände auf die Interessen des Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Bei Abgrabungen, die zu einer Vertiefung führen, darf der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze nicht verlieren (§ 909 BGB
). Bei Erhöhungen
muss ein solcher Abstand vom Nachbargrundstück eingehalten werden, dass dieses nicht geschädigt wird. In der Regel ist deshalb entweder die Anlegung einer (nicht zu steilen) Böschung auf dem eigenen Grundstück oder die Einrichtung einer Stützmauer oder sonstigen sicheren Befestigung erforderlich.
Da sich nach Ihrer Sachverhaltsschilderung Ihr Nachbar nicht an die obigen Prämissen halten möchte, wäre insoweit an einen Unterlassungsanspruch nach 1004 BGB (wegen der Eigentumsbeeinträchtigung) zu denken. Sie sollten umgehend entsprechende Schritte bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ergreifen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben. Sollten noch Verständnisprobleme bestehen, nutzen Sie doch gerne die kostenlose Nachfragemöglichkeit. Gerne stehe ich auch für die weitere Vertretung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich dazu einfach über den untenstehenden link!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
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<A href="mailto:mail@anwaltskanzlei-hellmann.de">E-Mail an Rechtsanwalt Hellmann</A>
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
mein Nachbar hat die Abgrabungen so vorgenommen, dass die Mauer nicht gekippt ist. Das ist schon mal gut. Das neue Gelände des nachbarn und hier die Terrasse schliesst quasi eben ab.
Das Problem ist ja auch nicht die Abgrabung oder Erhöhung, sondern meiner Meinung nach, kann mein Nachbar meine Mauer nicht als Abschluss seiner Terrasse verwenden. Normalerweise erhalten Terrassen oder Wege auf Grundstücken eine Art Randstein um eben die Kiessschüttung zu halten.
Mein Problem ist tatsächlich das, dass wenn ICH meine Mauer, warum auch immer entfernen will, plötzlich die Kiessschüttung meines Nachbarn auf meiner Seite habe. Möglicherweise will er dann, dass ich auf meine Kosten diesen "Schaden" beheben muss.
Dieser Schaden könnte aber nie auftreten, wenn er eben entweder selbst eine kleine Mauer zieht (parallel) oder einen Randstein dergestalt, das dieser bis unter seine Kiessschüttung reicht.
Was mir helfen würde wäre die Aussage, dass ich ihn zu so einer Abfangung auf seiner Seite zwingen kann. Alternativ könnte ich mir auch eine vom Nachbarn unterschriebene Erklärung vorstellen, die aussagt, dass wenn ich diese Mauer entfernen will, er rechtzeitig von mir informiert wird und alles macht um eben die blöde Kissschüttung im Zaum zu halten. Leider kann man hier keine Skizze eingeben.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
mein Nachbar hat die Abgrabungen so vorgenommen, dass die Mauer nicht gekippt ist. Das ist schon mal gut. Das neue Gelände des nachbarn und hier die Terrasse schliesst quasi eben ab.
Das Problem ist ja auch nicht die Abgrabung oder Erhöhung, sondern meiner Meinung nach, kann mein Nachbar meine Mauer nicht als Abschluss seiner Terrasse verwenden. Normalerweise erhalten Terrassen oder Wege auf Grundstücken eine Art Randstein um eben die Kiessschüttung zu halten.
Mein Problem ist tatsächlich das, dass wenn ICH meine Mauer, warum auch immer entfernen will, plötzlich die Kiessschüttung meines Nachbarn auf meiner Seite habe. Möglicherweise will er dann, dass ich auf meine Kosten diesen "Schaden" beheben muss.
Dieser Schaden könnte aber nie auftreten, wenn er eben entweder selbst eine kleine Mauer zieht (parallel) oder einen Randstein dergestalt, das dieser bis unter seine Kiessschüttung reicht.
Was mir helfen würde wäre die Aussage, dass ich ihn zu so einer Abfangung auf seiner Seite zwingen kann. Alternativ könnte ich mir auch eine vom Nachbarn unterschriebene Erklärung vorstellen, die aussagt, dass wenn ich diese Mauer entfernen will, er rechtzeitig von mir informiert wird und alles macht um eben die blöde Kissschüttung im Zaum zu halten. Leider kann man hier keine Skizze eingeben.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme verbleibe ich mit freundlichen Grüssen.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
genau dies, was bei Entfernen der Mauer eintritt (das Ausrieseln seiner Erhöhung) ist das, wovor die betreffenden aufgezeigten Grundsätze schützen. Denn wenn er direkt anbaut, ist genau dieser Grundsatz genau genommen nicht gewahrt (da ER keine Mauer gebaut hat und freilich nicht an Ihre Mauer anbauen darf). Darauf können Sie wie gesagt bestehen! Obendrein haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf Unterlassung des Anbauens aus § 1004 BGB
!
Alternativ würde ich in dann ein Dokument unterschreiben lassen, wonach er auf die Gefahren hingewiesen wird, sodass dann ein Schadensersatz auf jeden Fall entfiele. sollte er sich weigern dies zu unterzeichnen, sollten Sie diese Verweigerung vor Zeugen geschehen lassen. Auf jeden Fall müssen Sie jetzt entsprechend aktiv werden und ggf. einen Anwalt mit den entsprechenden Maßnahmen beauftragen.
Hochachtungsvoll RA Hellmann