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Besuchsregelung

| 5. Oktober 2007 19:18 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin seit 2003 geschieden und habe drei Kinder. Die damals vom Gericht festgelegte Besuchsregelung sieht vor, daß der Vater die Kinder während seiner Besuchskontakte bei mir zuhause abholt und danach auch wieder zu mir zurückbringt.
Dies stellt er allerdings jetzt infrage und verlangt, daß ich die Kinder bei ihm abholen soll. Er wohnt ca. 50 km entfernt.
Muss ich mich darauf einlassen oder kann ich auf die Einhaltung der seinerzeit getroffenen und bis jetzt praktizierten Regelung berufen?

5. Oktober 2007 | 19:25

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),


sofern die Besuchsregelung - wie in Ihrem Fall - gerichtlich geregelt ist, hat diese Regelung auch Bestand.

Nur bei einer Abänderung der Regelung werden Sie sich also darauf einlassen müssen, die Kinder abzuholen. Da diese Abänderung aber nicht von Ihnen zu veranlassen ist, brauchen Sie derzeit nichts unternehmen und können auf die Einhaltung der gerichtlichen Regelung bestehen.


Weigert der Vater sich, die Kinder zurückzubringen, sollten Sie ie Fälle dokumentieren und dann ggfs. mit anwaltlicher Hilfe durch Zwangsgeldandrohung die Regelung auch durchsetzen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 29. Oktober 2009 | 13:58

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