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Besuchsrecht in den Ferien obwohl ich arbeiten bin

7. Oktober 2025 12:19 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Moin, mein Sohn (wird im Januar 16)wohnt beim Vater. In den Herbstferien steht mir die Hälfte zu das er bei mir ist, ich selber muss aber arbeiten. Mein Ex Mann erlaubt aber nicht zu mir zu kommen weil ich keinen Urlaub habe.darf er das?

7. Oktober 2025 | 12:46

Antwort

von


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28199 Bremen
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es ist üblich und durch die gerichtliche Praxis anerkannt, dass das Kind etwa die Hälfte der Schulferien bei dem Elternteil verbringt, bei dem es nicht dauerhaft lebt. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die verlangt, dass Sie während der gesamten Ferienzeit Urlaub haben müssen, um den Umgang wahrzunehmen. Auch wenn Sie arbeiten, können Sie den Umgang mit Ihrem Sohn ausüben, indem Sie beispielsweise eine Betreuung organisieren oder Ihr Sohn sich in dieser Zeit selbst beschäftigt, insbesondere da er mit fast 16 Jahren bereits ein gewisses Maß an Selbstständigkeit besitzt.

Grundsätzlich hat der Vater das Recht und die Pflicht zum Umgang, ebenso wie Sie. Es wird dort auch ausdrücklich erwähnt, dass der Vater die Kinder in seiner Ferienzeit auch in den Hort geben kann, wenn er es nicht anders organisieren kann. Das gilt entsprechend auch für Sie als Mutter: Sie dürfen den Umgang wahrnehmen, auch wenn Sie während der Ferien arbeiten müssen. Ihr Ex-Mann kann Ihnen nicht vorschreiben, dass Sie nur dann Umgang haben dürfen, wenn Sie Urlaub haben.

Entscheidend ist, dass der Umgang dem Wohl des Kindes entspricht. Mit 16 Jahren ist Ihr Sohn in der Lage, sich auch einmal selbst zu beschäftigen, während Sie arbeiten. Es gibt keine rechtliche Grundlage, die den Umgang an Ihre Urlaubszeiten bindet.


Zusammengefasst: Ihr Ex-Mann darf Ihnen den Umgang in den Herbstferien nicht verweigern, nur weil Sie keinen Urlaub haben. Sie haben Anspruch auf die Hälfte der Ferienzeit mit Ihrem Sohn, unabhängig davon, ob Sie arbeiten oder Urlaub haben. Sollte Ihr Ex-Mann weiterhin den Umgang verweigern, könnten Sie dies beim Familiengericht klären lassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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