Sehr geehrter Ratsuchender,
die Kosten der Bestattung haben Sie nur dann zu tragen, wenn Sie der Vater wären.
Da offenbar die Vaterschaft nicht anerkannt worden ist, was auch schon vor der Geburt erklärt werden kann, müsste diese zunächst einmal festgestellt werden.
Sie haben daher die Möglichkeit, die Beteiligung an den Kosten abzulehnen. Es obliegt Ihnen zu entscheiden, wie Sie nun verfahren wollen. Rechtlich können Sie die Übernahme der Kosten ablehnen. Die moralische Entscheidung hingegen obliegt Ihnen allein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe noch eine kurze Nachfrage:
Kann ich nachträglich per Gericht zur Feststellung der Vaterschaft aufgefordert werden?
Sehr geehrter Ratsuchender,
auch wenn das Verfahren nunmehr schwieriger ist, kann das Vaterschaftsfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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