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Bestattungskosten Totgeburt

| 30. Dezember 2012 18:55 |
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Familienrecht


Beantwortet von


19:39

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde von meiner Ex-Freundin aufgefordert, die Hälfte der Bestattungskosten ihrer Totgeburt zu zahlen. Es wurde bisher nicht festgestellt, ob ich der Vater bin. Bei der Planung der Bestattung wurde ich nicht mit einbezogen und hatte deshalb keinen Einfluss auf die Kosten. Kann ich zur Zahlung der Bestattungskosten gezwungen werden?
Wohnort: Bayern
Berufsstand: Student, kein eigenes Einkommen

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

30. Dezember 2012 | 19:25

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrter Ratsuchender,

die Kosten der Bestattung haben Sie nur dann zu tragen, wenn Sie der Vater wären.

Da offenbar die Vaterschaft nicht anerkannt worden ist, was auch schon vor der Geburt erklärt werden kann, müsste diese zunächst einmal festgestellt werden.

Sie haben daher die Möglichkeit, die Beteiligung an den Kosten abzulehnen. Es obliegt Ihnen zu entscheiden, wie Sie nun verfahren wollen. Rechtlich können Sie die Übernahme der Kosten ablehnen. Die moralische Entscheidung hingegen obliegt Ihnen allein.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


Rückfrage vom Fragesteller 30. Dezember 2012 | 19:37

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe noch eine kurze Nachfrage:
Kann ich nachträglich per Gericht zur Feststellung der Vaterschaft aufgefordert werden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Dezember 2012 | 19:39

Sehr geehrter Ratsuchender,

auch wenn das Verfahren nunmehr schwieriger ist, kann das Vaterschaftsfeststellungsverfahren eingeleitet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2

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Bewertung des Fragestellers 30. Dezember 2012 | 19:44

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