Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Berufsgenossenschaft für Musiker

| 5. Oktober 2011 17:55 |
Preis: 46€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Thomas Joschko

Hallo, ich bin Orchestermusikerin( Geige) und habe folgendes Problem:
erst wurde mir bei einer Probe durch einen Lärmschaden das rechte Ohr beschädigt. Die BG der Stadt richtet sich aber nach der normalen Gliedertaxe für Angestellte und nicht nach der Gliedertaxe für Musiker. Daher habe ich bloss 5% EMD bekommen, bei völliger Taubheit wären es 30% gewesen.
Nun habe ich mir bei einem Wegeunfall den Ringfinger der linken Hand böse gebrochen und kann nach 12 Monaten immer noch nicht wieder spielen.Als städtische Verwaltungsangestellte hätte ich durch Gehör und ringfinger allenfalls kleine Einschränkungen, aber in meinem Beruf bin ich wenns dumm läuft im E. arbeitsunfähig.Daher möchte ich wissen ob mein Arbeitgeber, bzw die BG mich nicht in der entsprechenden Gefahrenklasse, bzw mit der richtigen Gliedertaxe versichern müsste? Verlust eines Fingers oder des Gehörs ist eben in meinem Beruf 100%Berufsunfähigkeit.
Würde ein Vorgehen gegen die BG Sinn machen? Vielen Dank,Kathi

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

Da Sie nach Ihren Angaben als angestellter Musiker tätig sind, besteht die soziale Absicherung für Arbeitsunfälle automatisch über Ihre Berufsgenossenschaft erst einmal nur im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung als normaler Angestellter. Bei dieser erfolgt die Einstufung zu einer etwaigen Berufsunfähigkeit wie bei Ihnen erfolgt nur über den Grad der Minderung der Erwerbstätigkeit (MDE), bei der entsprechenden Berechnung bedient sich die Berufsgenossenschaft Erfahrungswerten und der Einschätzungen ärztlicher Gutachter. Diese MDE ist jedoch gerade keine Gliedertaxe, diesbezügliche Einstufungen erfolgen regelmäßig nur im Rahmen einer privaten Unfallversicherung.

Ein Vorgehen gegen die BG würde also nur dann Sinn machen, wenn die bei Ihnen festgestellte MDE entweder ärztlich widerlegt werden kann oder anderweitig fehlerhafte Werte bei der Einstufung zugrunde gelegt wurden. Das Problem bei angestellten Musikern ist dabei im Grunde, dass die gesetzliche Unfallversicherung immer dann nicht zahlen muss, soweit der Betroffene immer noch eine andere Tätigkeit ausüben kann. Gerade bei Musikern erfolgt vor diesem Hintergrund regelmäßig eine mögliche Verweisung auf andere Tätigkeitsmöglichkeiten, die mit dem eigentlichen Beruf eines Musikers nichts mehr zu tun haben.

Neben dieser sicherlich unbefriedigenden Handhabung der gesetzlichen Unfallversicherung wäre allerdings noch zu prüfen, ob in Ihrem Fall nicht unter Umständen noch eine zusätzliche Versicherung besteht, bei welcher wie von Ihnen angestrebt tatsächlich eine Einstufung als vollständiger Berufsunfähigkeitsfall erfolgen könnte. Denn einige angestellte Musiker erhalten teilweise noch eine Zusatzversorgung, z.B. wenn diese als Musiker der Städtischen und Staatlichen Orchester tätig sind, in diesem Fall durch die Versorgungsanstalt der Deutschen Kulturorchester.

Ich hoffe, Ihnen eine entsprechende erste Orientierung ermöglicht zu haben, wünsche noch einen schönen Abend und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.

Bewertung des Fragestellers 7. Oktober 2011 | 11:41

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?