Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Da Sie nach Ihren Angaben als angestellter Musiker tätig sind, besteht die soziale Absicherung für Arbeitsunfälle automatisch über Ihre Berufsgenossenschaft erst einmal nur im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung als normaler Angestellter. Bei dieser erfolgt die Einstufung zu einer etwaigen Berufsunfähigkeit wie bei Ihnen erfolgt nur über den Grad der Minderung der Erwerbstätigkeit (MDE), bei der entsprechenden Berechnung bedient sich die Berufsgenossenschaft Erfahrungswerten und der Einschätzungen ärztlicher Gutachter. Diese MDE ist jedoch gerade keine Gliedertaxe, diesbezügliche Einstufungen erfolgen regelmäßig nur im Rahmen einer privaten Unfallversicherung.
Ein Vorgehen gegen die BG würde also nur dann Sinn machen, wenn die bei Ihnen festgestellte MDE entweder ärztlich widerlegt werden kann oder anderweitig fehlerhafte Werte bei der Einstufung zugrunde gelegt wurden. Das Problem bei angestellten Musikern ist dabei im Grunde, dass die gesetzliche Unfallversicherung immer dann nicht zahlen muss, soweit der Betroffene immer noch eine andere Tätigkeit ausüben kann. Gerade bei Musikern erfolgt vor diesem Hintergrund regelmäßig eine mögliche Verweisung auf andere Tätigkeitsmöglichkeiten, die mit dem eigentlichen Beruf eines Musikers nichts mehr zu tun haben.
Neben dieser sicherlich unbefriedigenden Handhabung der gesetzlichen Unfallversicherung wäre allerdings noch zu prüfen, ob in Ihrem Fall nicht unter Umständen noch eine zusätzliche Versicherung besteht, bei welcher wie von Ihnen angestrebt tatsächlich eine Einstufung als vollständiger Berufsunfähigkeitsfall erfolgen könnte. Denn einige angestellte Musiker erhalten teilweise noch eine Zusatzversorgung, z.B. wenn diese als Musiker der Städtischen und Staatlichen Orchester tätig sind, in diesem Fall durch die Versorgungsanstalt der Deutschen Kulturorchester.
Ich hoffe, Ihnen eine entsprechende erste Orientierung ermöglicht zu haben, wünsche noch einen schönen Abend und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
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