Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folg5 beantworte: bei der Berufsgenossenschaft handelt es sich nicht um eine oberste Landes- oder Bundesbehörde. Auf Bundesebende wären dies nur Bundesregierung, Bundeskanzler, Bundesminister, Bundesrechnungshof etc,
auf Landesebene die Landesregierung, Ministerpräsident und die Minister. AN braucht sich also keine Sorge machen, dass die BG unbeschränkt Auskunft erhalten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Fürstenberg
www.ra-fuerstenberg.de
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Fürstenberg,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre schnelle und präzise Antwort. Bitte lassen Sie mich an dieser Stelle noch eine Nachfrage stellen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob diese Frage noch Ihr Honorar abdeckt. Aber ich versuche es einfach mal:
Kann AN guten Gewissens unterschreiben, dass er weder wegen eines Verbrechens oder Vergehens gerichtlich vorbestraft ist?
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr und darüber bedroht sind, Vergehen sind rechtswiderige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. Das Mindeststrafmaß ergibt sich aus dem jeweiligen Strafparagraphen, also bei Diebstahl, § 242 StGB z.B. heißt es : "...wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.", also ist es ein Vergehen. AN kann also nicht guten Gewissens unterschreiben.