Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
die Familienversicherung von selbständigen Angehörigen setzt voraus, daß diese nicht mehr 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind und ihre Einkünfte nicht mehr als 385 € monatlich (2013) betragen. Von den Einkünften können steuerlich relevante Werbungskosten abgezogen werden, nicht jedoch die privaten Versicherungsbeiträge
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt