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Beleidigung durch Nachbarn

| 23. Oktober 2023 08:07 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich wurde zum weiderholten Mal von einem Nachbarn auf Schärfste beleidigt. Er hat mir den Mittelfinger gezeigt, mich einen Arsch genannt und andere Äußerungen als Zeichen seiner Missachtung gesagt. Da ein ziviles Gespräch mit diesem Menschen nicht möglich ist, habe ich meine Darstellung der Sachlage aufgeschrieben, denn ist es mir wichtig, dass er von mir hört, dass er und seine Frau selbst verantwortlich für die jetzige Situation sind. Ich erwarte keine Einsicht von denen, sondern einfach dass sie meine Sichtweise hören. Ich möchte hier einige Ausschnitte aus dem Brief überprüfen lassen, um sicher zu sein, dass ich mich nicht rechtlich angreifbar mache, z.B. Belästigung, Beleidigung oder Verletzung der Menschenwürde oder ähnliches. Ich bin Ausländer, also bitte verzeihen Sie meine grammatikalischen Fehler.

Hier ein Paar Ausschnitte aus dem sehr langem Brief:

Ihr seid Bullys, und jetzt passt es euch nicht, dass jemand sich gegen euch wehrt. Ihr beide genießt es anscheinend, den Tag von anderen zu verderben, vor allem Philippe. Das könnt ihr nicht abstreiten, ich habe genug von euren Abmahnungen und Beschimpfungen selbst gehört. Ich habe dich, Marion, mehrmals gehört, wie du mit Phillipe geschimpft hast, zuletzt am 28.12.2022, als Phillipe einfach ein bisschen abgestorbene Laub und Zweige von ihrer Seite der Hecke aufräumen wollte. Ich habe jedes Wort gehört, und wie du mit ihr geschimpft hast, war widerlich. So was Kleines, aber für dich war das ein Streit wert. So ein Mensch bist du, und weil du das immer wieder beweist, wisst die ganze Nachbarschaft das auch. Solches Verhalten bleibt nicht lang geheim, dafür sorge ich.
………………

Im Winter 2021/22, wohl um uns zu zeigen, dass unser Sichtschutzzaun euch nicht gefällt, hast du angefangen dein Raumschnee auf unseren Grund und Zaun zu werfen und lagern, als ob das dein Recht wäre.
Zur gleichen Zeit aber, hast du die Familie Schmidt wenige Tage vor Weihnachten schriftlich abgemahnt, dass sie euren Zaun im Vorgarten beschädigt haben sollen, wie aber hast du nicht geschildert. Ich nehme an durch Räumschnee. Ich erwähne das nur, weil ich das wieder sehr interessant finde, dass du Nachbarn wegen etwas abmahnst oder etwas verbietest, du aber zur selben Zeit vorsätzlich das gleiche bei uns machst. So ein Mensch bist du.

(Fotos anhängen)

Am 2.2.2022 hast du meine Bitte ignoriert und wieder absichtlich deinen Räumschnee auf unseren Zaun geworfen. Ich habe mich natürlich sehr darüber geärgert, und habe dir auch mein Ärger zum Ausdruck gebracht, auch mit ein paar Schaufel Raumschnee auf eurer Einfahrt. Du hast mir dann auf deine respektlose Art nur geantwortet "nah, nah, nah, nah - geh doch zum Anwalt". Ich brauche mich nicht dafür zu entschuldigen, dass ich mich über dein Verhalten geärgert habe. Das Ignorieren meiner rechtmäßigen Bitte war nicht im Sinne des nachbarschaftlichen Friedens und deine Äußerungen waren sowohl kindisch als auch asozial. So ein Mensch bist du.

Am 25.2.2022 hast du wieder meine Bitte ignoriert und völlig unnötigerweise einen schönen Haufen Schnee auf unseren Zaun geworfen. Wieder eine Provokation, die du nicht abstreiten kannst. So ein Mensch bist du. Fotos lügen nicht.

(Foto anhängen)

Wir finden es absolut Absurd, dass du es anscheinend glaubst, dir sei alles erlaubt: Provokationen, Missachtung und Beleidigungen. Ihr erntet nun, was ihr sät. So ein asoziales Verhalten lasse ich nicht ohne Konsequenzen durchgehen. Unsere Anwältin hat euch darauf hingewiesen, was euch erwartet, wenn du wieder so agierst. Ich freue mich auf den Winter.
…………………..

Und zum Thema Wahrheit: du hast es vor der Polizei und schriftlich vor meinem Anwalt abgestritten, mir den Mittelfinger gezeigt zu haben. Du behauptetest sogar, vielmehr habe ich dich „mehrfach Aggressiv" angesprochen. Das finde ich wieder Interessant, wie du die Wahrheit auslegst. Einer von uns lügt. Wir alle wissen nun definitiv, was für ein Mensch du bist.
…………………..
Ich lasse es mir auch nicht verbieten, dir mit deinen eigenen Wörtern anzusprechen. Du hast nun erfahren, wie es ist, so angesprochen zu werden. Ich freue ich mich darüber, dass ich so leicht unter eure Haut kriechen kann. Euch fällt dann nur weitere Beleidigungen und Beschimpfungen ein. Solche Menschen seid ihr.
.............................

Ist das alles freie Meinungsäußerung? Ich bedanke mich im Voraus für ihre rechtliche Beratung.
mit freundlichen Grüßen,

23. Oktober 2023 | 08:33

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich verstehe Ihre Frustration und Ihren Wunsch, Ihre Sichtweise zu äußern.

Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt ist, aber sie hat auch ihre Grenzen, insbesondere wenn es um Beleidigungen oder Verleumdungen geht.

In Ihrem Brief sind jedoch einige Aussagen, die als Beleidigungen interpretiert werden könnten, wie "So ein Mensch bist du" oder "Solche Menschen seid ihr". Diese Aussagen könnten als herabwürdigend und beleidigend angesehen werden. Es ist wichtig, dass Sie bei der Formulierung Ihrer Gedanken darauf achten, nicht beleidigend zu werden.


Die Aussage "Ihr seid Bullys" könnte ebenfalls problematisch sein, da sie eine negative Charakterisierung darstellt. Es wäre besser, spezifische Verhaltensweisen zu beschreiben, anstatt pauschale Aussagen über den Charakter einer Person zu treffen.

Die Aussage "Ich freue mich auf den Winter" könnte als Drohung interpretiert werden, insbesondere im Kontext Ihrer vorherigen Aussagen über das Werfen von Schnee. Es wäre ratsam, solche Aussagen zu vermeiden.

Insgesamt würde ich empfehlen, den Brief so umzuformulieren, dass er weniger emotional und anklagend ist. Versuchen Sie, sich auf die Darstellung spezifischer Vorfälle und Verhaltensweisen zu konzentrieren, anstatt pauschale Aussagen über den Charakter Ihrer Nachbarn zu treffen.
Es könnte auch hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren, bevor Sie den Brief absenden, um sicherzustellen, dass Sie sich nicht rechtlich angreifbar machen. Alternativ könnte dieser für sie den Brief aufsetzen auf Grundlage dessen, was sie ihm schildern.

Insgesamt möchte ich ihnen für die Zukunft noch den Hinweis geben, dass es bei jedem Vorfall durch die Nachbarn, bei welchem eine Straftat im Raum steht, wichtig ist, diese bei der Polizei anzuzeigen, um eine Dokumentation zu haben. Auch wenn dies letztlich aufgrund gegensätzlicher Aussagen zu nichts führt, ist es dennoch zumindest vermerkt.


Bitte beachten Sie, dass dies nur eine erste rechtliche Einschätzung ist und eine vollständige rechtliche Beratung eine detaillierte Prüfung aller relevanten Fakten und Umstände erfordern würde.




Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 23. Oktober 2023 | 08:48

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