Sehr geehrter Fragesteller,
ihre Situation ist sicherlich frustrierend und ich kann Ihren Ärger nachvollziehen.
Bezüglich Ihrer Frage, ob die Äußerungen des Vaters als Beleidigung gelten können, ist dies grundsätzlich möglich. Eine Beleidigung liegt vor, wenn eine Person in ihrer Ehre herabgesetzt wird. Die Bezeichnungen "bösartig", "unprofessionell" und "unreif" können durchaus als herabsetzend angesehen werden.
Allerdings ist zu beachten, dass es bei der Beurteilung, ob eine Äußerung als Beleidigung gilt, immer auf den Kontext und die Umstände ankommt.
Es könnte argumentiert werden, dass der Vater lediglich seine Meinung geäußert hat und dies von seiner Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Zudem ist zu bedenken, dass eine Strafverfolgung wegen Beleidigung in der Regel einen Strafantrag erfordert. Das bedeutet, Sie müssten aktiv Strafanzeige bei der Polizei stellen. Ob dies in Ihrer Situation der richtige Weg ist, sollten Sie sorgfältig abwägen. Es könnte sinnvoll sein, zunächst das Gespräch mit dem Vater zu suchen oder die Schulleitung einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
6. November 2023
|
20:12
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: