Belastung des Miteigentumsanteils
12. Juli 2006 10:13
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Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Hallo,
meine Frau hat sich im März 2005 getrennt und wohnt seitdem mit ihrem Chef zusammen.
Wir haben zwei Kinder (10/17) die sie mit genommen hat, Scheidungsantrag ist gestellt. Damals hatten wir noch ein gutes Verhältnis und wollten beim Notar eine Vereinbarung treffen über Unterhalt, Umgang, Abfindung und das Haus mit ELW (50/50 Miteigentum), Übertragung ihrer Hälfte auf mich mit Rückforderungsrecht etc., sehr kompliziert. Später sollte über eine Erbregelung alles an die gemeinsamen Kinder gehen. Als es dann nach dem 4.Termin zur Unterzeichnung gehen sollte, war meine Frau nicht mehr dazu bereit diese Vereinbarung zu unterzeichnen. Das dumme daran ist, ich habe im Vertrauen auf eine Einigung aufgrund dieser Scheidungsfolgenvereinbarung, ihr bereits vor der Unterzeichnung die Hälfte der vereinbarten Abfindung gezahlt. Meine Mutter hat mir damals die dazu erforderlichen 25.000.- € geliehen (Darlehenvertrag vorhanden) die ich ihr überwiesen habe Nun möchte ich auf jeden Fall das Haus behalten, welche Möglichkeiten bieten sich hier an.
Ich habe mal gehört, das die Möglichkeit besteht, meinen Miteigentumsanteil in irgendeiner Art zu belasten indem ich diese 25.000.- € als Grundschuld für meine Mutter eintragen lasse.
Auch habe ich gehört, dass man der Mutter ein lebenslanges Wohnrecht einräumen könnte um es für den Fall einer Teilungsversteigerung praktisch unverkäuflich zu machen.
Welcher diskrete Anwalt kann mir hier die entsprechenden Tipps geben wie dies zu bewerkstelligen ist. Es geht mir hier in diesem Forum aber erst einmal um die grundsätzliche Frage ob so was möglich wäre. Die konkreten Einzelheiten könnten dann im Rahmen einer Beratung außerhalb des Forums geklärt werden.
Vielen Dank