Guten Morgen,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Ob und in welchem Umfang die Forderung der Krankenkasse tatsächlich und rechtlich haltbar begründet ist, kann von hier aus ohne Kenntnis des Leistungsbescheides nicht beantwortet werden.
Wenn Sie aber tatsächlich über Jahre hinweg wirklich nur den Beitrag für Ihren Mann gezahlt haben und für sich nicht, klingt die Forderung der Krankenkasse durchaus plausibel.
Beitragsforderungen verjähren gemäß § 25 Abs. 1 SGB IV
in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Auch hier sollten Sie prüfen, ob ggf. zumindest für Teile der Forderung Verjährung eingetreten ist und sich darauf berufen.
Allerdings gilt eine 30jährige Verjährungsfrist für Beiträge, die vorsätzlich vorenthalten worden sind.
Soweit danach noch Beiträge geschuldet werden, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, diese sofort zu zahlen. Der Gerichtsvollzieher wird ansonsten versuchen, durch Pfändungen an das Geld zu kommen.
Ob und in welchem Umfang er bei Ihnen etwas Wertvolles pfänden kann, weiß ich nicht. Evt. lässt er sich auf Teilzahlungen ein, wenn er merkt, dass nichts Pfändbares vorhanden ist.
Ob Ihr Steuerberater schuldhaft einen Fehler begangen hat, hängt vom Umfang des ihm erteilten Auftrages ab und kann hier nicht abschließend bewertet werden. Fraglich ist auf jeden Fall, ob Sie durch ihn überhaupt einen Schaden erlitten haben. Hätte er Ihnen rechtzeitig gesagt, dass auch Sie KK-Beiträgen zahlen müssen, hätten Sie die jetzt nachgeforderten Beiträge ja auch zahlen müssen, nur eben nicht sofort und in einer Summe, sondern monatlich.
Sie sollten den Leistungsbescheid rechtlich prüfgen lassen und ansonsten versuchen, die bestehende Schuld zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Also Steuerberater hat uns nie bescheid gesagt das wir KK zahlen müssen , wir dachten das sei alles in Ordnung weil wir schon 300€ monatlich gezahlt haben , und dachten wir das das ist , Auch komische weise habe wir von DAK nie ein Brief bekommen das wir zahlen müssen ,
Wie ich schon sagte, ist fraglich, ob der Steuerberater Sie entsprechend aufklären musste.
Selbst dann, wenn Sie kein Schreiben von der DAK erhalten haben, ändert es nichts an der Sachlage, dass Sie Beiträge nicht bezahlt haben. Sie müssen jetzt ja nur das nachholen, was Sie die letzten Monate/Jahre versäumt haben. Ihnen ist insoweit also kein Schaden entstanden.
Mit freundlichen Grüßen