Sehr geehrer Fragesteller,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Die Forderung dürfte mit Sicherheit längst verjährt sein. Längste Verjährungsfrist ist 30 Jahre.
2. Grundsätzlich kann natürlich Ihre Oma zunächst mal nur über ihr Geld verfügen. Was der Schlaganfall verursacht hat, lässt sich nicht sagen. Denkbar ist zum einen, dass Ihre Oma schlicht körperlich bewegungsunfähig ist, aber in Ihren Hirnfunktionen unbeeinträchtigt. Dann wäre sie wohl noch geschäftsfähig, und hätte ja ihre Tante bezüglich dieser Investionenen ins Haus anweisen können. Zum anderen kann der Schlaganfall auch eine Beeinträchtigung der Hirnfunktionen, und damit eine Gschäftsunfähigkeit nach sich ziehen. Wer dann für Ihre Oma handeln kann, bestimmt das Vormundschaftsgericht, oder wenn Ihre Oma eine Betreuungsvollmacht gemacht hat, Ihre Oma.
Als Kläger hätte Ihre Eltern zum einen zu beweisen, dass Ihre Tante ohne Berechtigung über Gelder verfügt hat, zum anderen, dass diese Gelder in das Haus geflossen sind. Das könnte schwierig werden.
3. Bei dem Einkommen dürften ihre Eltern Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Dazu muss aber die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg haben. Daran habe ich nach Ihrem Vortrag Zweifel. In erster Instanz sollten Sie schon einmal mit einer Verfahrendauer ab sechs Monaten rechnen. Je nach dem, was die Parteien vorzutragen haben, kann das schnell viel mehr werden.
Für eine 100 prozenmtig abschließende Prüfung der Erfolgsaussichten müssen Sie alle vorhandenen Unterlagen einem Anwalt vorlegen.
4. Hier müssen Sie schauen, was im Grundbuch eingetragen ist. Ist zugunsten Ihre Tante lediglich ein Wohnrecht bestellt, kann sie nicht ausziehen und weiter vermieten. Ist ein Nießbrauch bestellt, dann kann sie auch die Nutzungen ziehen, und ggf. vermieten.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Inhestern
Rechtsanwalt