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Anspruch nach Scheidung

| 19. August 2025 14:30 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Scheidungsvereinbarung Abänderungsmöglichkeit

Ich habe bei der Scheidung auf Geld verzichtet (es wurde eine feste Summe vereinbart, wovon demnächst der Rest ausgezahlt wird), damit mein Exmann sein sooo geliebtes Haus nicht verkaufen muss.
Jetzt verkauft er es doch, was mich ärgert.
Kann ich noch Ansprüche geltend machen?

19. August 2025 | 14:55

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrte Frau Schäfer,


es wäre zwar grundsätzlich durchaus denkbar, dass Sie noch Ansprüche geltend machen können, falls hier eine Täuschung vorliegt, die dann auch beweisbar sein muss.

Allein die Entschlussänderung und auch die Tatsache, dass es für Sie ärgerlich ist, reicht so nicht.


Aber es kommt auch auf die genaue Vereinbarung und auch den genauen Vereinbarungstext sowie den genauen zeitlichen Ablauf (Vereinbarung/Scheidung/Verkauf) an.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 22. August 2025 | 11:46

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